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Description: Wärmepumpen-Förderung Kärnten 2026: Bis zu 3.000 € je Wohnung plus 1.500 € Solarbonus. Aktueller Status, Voraussetzungen und Fristen.
Published: 05.10.26
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![Gelb-rot-weiße Flagge Kärntens mit dem Kärntner Wappen vor blauem Himmel mit Wolken.](https://content.nettbureau.com/media/karnten.webp?prefix=f811951a-3303-450e-84d3-22007716aa2f)

Zuletzt aktualisiert am 05.10.26

## Wichtig

**Die Landesförderung setzt die Auszahlung einer Bundesförderung für den Kesseltausch voraus.** Neue Registrierungen für den Bundes-Kesseltausch 2026 und für „Sauber Heizen für Alle 2026“ sind nicht mehr möglich, da die Bundesmittel ausgeschöpft sind.

Die Kärntner Landesförderung kommt daher derzeit nur für Projekte infrage, für die bereits eine gültige Bundesregistrierung beziehungsweise ein eingereichter Bundesantrag besteht und die Bundesförderung anschließend ausbezahlt wird.

## Förderung für den Austausch fossiler Heizanlagen 2026–2028

Das Land Kärnten fördert den Austausch fossiler Heizsysteme durch klimafreundliche Alternativen. Förderbar sind der Anschluss an eine hocheffiziente oder klimafreundliche Nah- beziehungsweise Fernwärme, Holzzentralheizungen und Wärmepumpen.

Eine Wärmepumpe kann gefördert werden, wenn ein Anschluss an eine hocheffiziente oder klimafreundliche Nah- oder Fernwärme nicht möglich ist oder wenn die Kosten eines Fernwärmeanschlusses jene eines Umstiegs auf eine Wärmepumpe um mehr als 25 % übersteigen.

Die Förderung richtet sich an Mit- und Alleineigentümerinnen bzw. -eigentümer, Bauberechtigte oder Mieterinnen und Mieter eines Ein-, Zweifamilien- oder Reihenhauses mit höchstens zwei Wohneinheiten. Mindestens eine Wohnung muss ganzjährig als Hauptwohnsitz genutzt werden.

Voraussetzung ist außerdem eine kostenlose Vor-Ort-Energieberatung durch das Netzwerk Energieberatung Kärnten (netEB).

### Wie hoch ist der Förderbetrag?

Die Förderung erfolgt als einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von 30 % der förderfähigen Kosten, maximal 3.000 Euro je Wohnung.

Wird gleichzeitig eine thermische Solaranlage mit einer Bruttokollektorfläche von mindestens 6 m² errichtet, kann zusätzlich ein Solarbonus von 1.500 Euro gewährt werden.

### Antragstellung

Die Antragstellung erfolgt online nach Durchführung und Abrechnung der Maßnahme. Voraussetzung für die Landesförderung ist das Auszahlungsschreiben zur Bundesförderung „Kesseltausch 2026“.

Erforderlich sind unter anderem:

-   Auszahlungsschreiben der Bundesförderung
-   Rechnungen und Zahlungsnachweise
-   Energieberatungsprotokoll von netEB
-   Endabrechnungsformular und weitere Nachweise gemäß Förderrichtlinie

### Fristen

Die Landesförderung gilt für förderfähige Anträge bis 31. Dezember 2028 beziehungsweise solange Budgetmittel verfügbar sind.

Für neue Heizungstauschprojekte ist die Förderung im Herbst 2026 jedoch nicht mehr zugänglich, weil die dafür erforderliche Bundesregistrierung nicht mehr neu beantragt werden kann. Bereits bestehende Bundesregistrierungen und eingereichte Bundesanträge bleiben gültig und werden weiterbearbeitet.

Auf einen Blick

**Was wird gefördert?**  
Der Austausch fossiler Heizsysteme durch Nah- oder Fernwärme, Holzzentralheizungen oder Wärmepumpen.

**Wer kann die Förderung beantragen?**  
Mit- und Alleineigentümerinnen bzw. -eigentümer, Bauberechtigte sowie Mieterinnen und Mieter eines Ein-, Zweifamilien- oder Reihenhauses mit höchstens zwei Wohneinheiten.

**Wie hoch ist die Förderung?**  
30 % der förderfähigen Kosten, maximal 3.000 Euro je Wohnung. Zusätzlich sind 1.500 Euro Solarbonus bei gleichzeitiger Errichtung einer thermischen Solaranlage möglich.

**Wichtige Voraussetzungen**  
Hauptwohnsitz, kostenlose Vor-Ort-Energieberatung durch netEB, Ersatz einer fossilen Heizung sowie ein Auszahlungsschreiben zur Bundesförderung „Kesseltausch 2026“.

**Status im Herbst 2026**  
Neue Projekte können derzeit nicht mehr für die Landesförderung qualifiziert werden, da keine neue Bundesregistrierung für den Kesseltausch 2026 mehr möglich ist. Bereits registrierte Bundesprojekte können weiterhin abgewickelt werden.

**Frist für bestehende Förderfälle**  
Anträge können längstens bis 31. Dezember 2028 und nach Maßgabe der verfügbaren Budgetmittel gestellt werden.

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## Alle Fördermaßnahmen auf einen Blick

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## Unsere Auszeichnungen

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