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Description: Für Privatpersonen & Unternehmen: Vielfältige Förderungsmaßnahmen für Wärmepumpen in Oberösterreich. Alle Infos auf einen Blick!
Published: 05.10.26
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![Rot-weiße Flagge Oberösterreichs mit dem oberösterreichischen Wappen vor blauem Himmel mit Wolken.](https://content.nettbureau.com/media/oberosterreich.webp?prefix=99aece79-9684-4753-ba91-55bfe9435856)

Zuletzt aktualisiert am 05.10.26

**Wichtig: Die Bundesförderung „Kesseltausch 2026“ ist ausgeschöpft. Neue Registrierungen und Anträge beim Bund sind nicht mehr möglich. Bereits bestehende Registrierungen und eingereichte Anträge werden weiterhin bearbeitet.**

## Förderung von Wärmepumpen in Oberösterreich

Das Land Oberösterreich unterstützt den Austausch fossiler Heizungen durch klimafreundliche Systeme wie Wärmepumpen. Die Fördervoraussetzungen, Förderhöhen und Antragswege unterscheiden sich je nach Zielgruppe.

## 1\. Privatpersonen: Heizkesseltausch

Privatpersonen können für den Austausch eines fossilen Wärmeerzeugers gegen eine elektrisch betriebene Heizungs-Wärmepumpe die Landesförderung „Förderprogramm für Wärmepumpen, Fernwärmeanschlüsse und thermische Solaranlagen“ beantragen.

Förderbar sind bestehende, ganzjährig bewohnte Wohnhäuser mit Hauptwohnsitz und maximal zwei Wohnungen. Nicht förderbar sind Neubauten, Ferienwohnungen und Zweitwohnsitze. Der Antrag wird nach Durchführung der Maßnahme online beim Land Oberösterreich gestellt.

Die Förderung läuft bis 31. Dezember 2026, sofern die budgetierten Mittel verfügbar sind.

### Wie hoch ist der Förderbetrag?

Die Förderung wird als einmaliger, nicht rückzahlbarer Investitionskostenzuschuss ausbezahlt:

-   Luft-Wasser-Wärmepumpe: 100 Euro pro kW Nennwärmeleistung, maximal 1.700 Euro
-   Erdwärme- oder Wasser-Wasser-Wärmepumpe mit hoher Effizienz: 170 Euro pro kW Nennwärmeleistung, maximal 2.800 Euro
-   Erdwärme- oder Wasser-Wasser-Wärmepumpe mit niedrigerer Effizienzstufe: 100 Euro pro kW Nennwärmeleistung, maximal 1.700 Euro

Die Landesförderung ist in jedem Einzelfall auf maximal 50 % der förderfähigen Nettokosten begrenzt.

Für Wärmepumpen gelten unter anderem Anforderungen an Energieeffizienz, Kältemittel, Vorlauftemperatur, hydraulischen Abgleich, Smart-Grid-Fähigkeit und Lärmschutz. Außerdem muss die Wärmepumpe mit einer Photovoltaikanlage ab 3 kWp, einer thermischen Solaranlage ab 6 m² oder mit Strom aus 100 % erneuerbaren Energieträgern betrieben werden.

Auf einen Blick

**Was wird gefördert?**  
Der Austausch eines fossilen Wärmeerzeugers durch eine elektrisch betriebene Heizungs-Wärmepumpe in einem bestehenden Wohnhaus.

**Wer kann die Förderung beantragen?**  
Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in einem bestehenden, ganzjährig bewohnten Wohnhaus mit maximal zwei Wohnungen.

**Wie hoch ist die Förderung?**  
Luft-Wasser-Wärmepumpen werden mit maximal 1.700 Euro gefördert. Erdwärme- und Wasser-Wasser-Wärmepumpen erhalten – abhängig von der Effizienz – maximal 1.700 oder 2.800 Euro. Die Förderung ist auf 50 % der förderfähigen Nettokosten begrenzt.

**Wichtige Voraussetzungen**  
Das alte fossile Heizsystem muss fachgerecht entsorgt werden. Die Anlage muss von einem befugten Unternehmen installiert werden und mindestens zehn Jahre zweckentsprechend betrieben werden.

**Frist**  
Anträge können nach Umsetzung der Maßnahme bis 31. Dezember 2026 gestellt werden, sofern Fördermittel verfügbar sind.

## 2\. Unternehmen und Vereine: Wärmepumpen unter 100 kW

Für Unternehmen, Vereine, konfessionelle Einrichtungen und unternehmerisch tätige Organisationen besteht grundsätzlich eine Landesförderung für effiziente Wärmepumpen unter 100 kW thermischer Leistung im Nicht-Wohnbereich.

Die Förderung setzt jedoch voraus, dass das Vorhaben von der Kommunalkredit Public Consulting im Rahmen der Bundesförderung positiv beurteilt wurde. Da neue Bundesanträge im Herbst 2026 nicht mehr möglich sind, kommt diese Landesförderung derzeit nur noch für Vorhaben mit bereits bestehendem beziehungsweise eingereichtem Bundesantrag infrage.

Luftwärmepumpen werden im Landesprogramm nicht gefördert. Nicht förderbar sind außerdem Maßnahmen in Landwirtschaft und Sportbereich.

### Wie hoch ist der Förderbetrag?

Die Basisförderung des Landes beträgt 30 % der Bundesförderung. Zusätzlich ist ein Effizienzbonus von 100 Euro je Prozentpunkt über dem Basiswert von 200 % Raumheizungs-Energieeffizienz möglich.

Die Landesförderung ist auf maximal 100 % der Bundesförderung begrenzt. Bund und Land dürfen zusammen höchstens 50 % der eingereichten anlagenspezifischen Investitionskosten fördern.

Auf einen Blick

**Was wird gefördert?**  
Der Ersatz fossiler Wärmeerzeugungsanlagen durch effiziente Wärmepumpen unter 100 kW thermischer Leistung im Nicht-Wohnbereich.

**Wer kann die Förderung beantragen?**  
Unternehmen, Vereine, konfessionelle Einrichtungen und unternehmerisch tätige Organisationen.

**Wie hoch ist die Förderung?**  
30 % der Bundesförderung als Basisförderung sowie ein möglicher Effizienzbonus.

**Wichtiger Status im Herbst 2026**  
Für neue Projekte derzeit nicht zugänglich, da ein positiv beurteilter Bundesantrag erforderlich ist und neue Bundesanträge nicht mehr gestellt werden können.

## 3\. Unternehmen und Vereine: Wärmepumpen ab 100 kW

Für leistungsstarke Wärmepumpen ab 100 kW thermischer Leistung besteht grundsätzlich ebenfalls ein Landesprogramm für Unternehmen, Vereine, konfessionelle Einrichtungen und unternehmerisch tätige Organisationen im Nicht-Wohnbereich.

Auch diese Förderung setzt einen positiven Bundesantrag voraus. Da die Bundesmittel 2026 ausgeschöpft sind, ist die Förderung für neue Vorhaben im Herbst 2026 nicht mehr zugänglich. Bereits rechtzeitig eingereichte Bundes- und Landesanträge können weiterhin nach den geltenden Bedingungen bearbeitet werden.

### Wie hoch ist der Förderbetrag?

Die Basisförderung des Landes beträgt 30 % der Bundesförderung. Zusätzlich kann ein Effizienzbonus von 100 Euro je Prozentpunkt über dem Basiswert von 200 % Raumheizungs-Energieeffizienz gewährt werden.

Die Landesförderung ist maximal so hoch wie die Bundesförderung. Die Gesamtförderung von Bund und Land ist auf höchstens 50 % der eingereichten anlagenspezifischen Investitionskosten begrenzt.

Auf einen Blick

**Was wird gefördert?**  
Effiziente Wärmepumpen ab 100 kW thermischer Leistung im Nicht-Wohnbereich.

**Wer kann die Förderung beantragen?**  
Unternehmen, Vereine, konfessionelle Einrichtungen und unternehmerisch tätige Organisationen.

**Wie hoch ist die Förderung?**  
30 % der Bundesförderung als Basisförderung sowie ein möglicher Effizienzbonus.

**Wichtiger Status im Herbst 2026**  
Für neue Projekte derzeit nicht zugänglich, weil die Förderung einen positiven Bundesantrag voraussetzt.

**Frist für bestehende Vorhaben**  
Der Antrag musste vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung, Lieferung oder sonstigen unumkehrbaren Verpflichtung gestellt werden.

## 4\. Gemeinden: Wärmepumpenförderung

Das Land Oberösterreich fördert grundsätzlich Investitionen von Gemeinden in effiziente Wärmepumpen für die Heizwärme- und Warmwasserversorgung eigener Gebäude. Nicht förderbar sind Luftwärmepumpen, Neubauten und umfassende Sanierungen, die über die vorgesehenen Einzelmaßnahmen hinausgehen.

Auch diese Förderung ist an einen Bundesantrag geknüpft. Weil neue Anträge für die Bundesförderung 2026 nicht mehr möglich sind, ist das Landesprogramm für neue Vorhaben im Herbst 2026 nicht mehr zugänglich. Bereits rechtzeitig eingereichte Projekte bleiben davon unberührt.

### Wie hoch ist der Förderbetrag?

Die Basisförderung beträgt 80 % der Bundesförderung. Gemeinden mit einer Finanzkraftkopfquote unter 1.000 Euro können einen Zuschlag von 10 % erhalten. Für Klimabündnis-E-GEM-Gemeinden ist ein weiterer Zuschlag von 10 % möglich.

Die Zuschläge sind kombinierbar, die Landesförderung ist aber auf maximal 100 % der Bundesförderung begrenzt.

Auf einen Blick

**Was wird gefördert?**  
Effiziente Wärmepumpen zur Heizwärme- und Warmwasserversorgung in Gebäuden von Gemeinden.

**Wer kann die Förderung beantragen?**  
Gemeinden.

**Wie hoch ist die Förderung?**  
80 % der Bundesförderung; Zuschläge von jeweils 10 % können möglich sein.

**Wichtiger Status im Herbst 2026**  
Für neue Vorhaben derzeit nicht zugänglich, da die Förderung einen Bundesantrag voraussetzt und neue Bundesanträge nicht mehr möglich sind.

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## Alle Fördermaßnahmen auf einen Blick

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