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Description: Wärmepumpen-Förderung Salzburg: Bis zu 3.000 Euro Zuschuss für Bestandsgebäude. Jetzt über Voraussetzungen und Fristen informieren.
Published: 05.10.26
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![Rot-weiße Flagge Salzburgs mit dem Salzburger Wappen vor blauem Himmel mit Wolken.](https://content.nettbureau.com/media/salzburg.webp?prefix=9e9af323-f78c-4d81-a444-66e9771fd531)

Zuletzt aktualisiert am 05.10.26

## **Hinweis**

**Die Bundesförderung „Kesseltausch 2026“ ist im Herbst 2026 ausgeschöpft.** Neue Registrierungen und Anträge sind nicht mehr möglich. Bereits registrierte oder eingereichte Bundesprojekte werden weiterhin bearbeitet. Die Landesförderung Salzburg kann jedoch auch ohne Bundesförderung beantragt werden, solange Budgetmittel verfügbar sind.

## Förderung von qualitativ hochwertigen Wärmepumpen für Bestandsgebäude in Salzburg

Das Land Salzburg unterstützt im Rahmen der Energieförderung den Einbau qualitativ hochwertiger Wärmepumpen in Bestandsgebäuden. Förderbar sind Wasser-Wasser-, Sole-Wasser- und Luft-Wasser-Wärmepumpen mit wassergeführter Heizverteilung, etwa über Heizkörper, Wand- oder Fußbodenheizung, sowie Warmwassererzeugung für Einzelobjekte.

Vorrangig gefördert wird ein Anschluss an eine hocheffiziente oder klimafreundliche Nah- beziehungsweise Fernwärme. Ist ein solcher Anschluss technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar, kann der Umstieg auf ein anderes erneuerbares Heizungssystem wie eine Wärmepumpe gefördert werden.

Die Förderung richtet sich vorwiegend an private Haushalte und Landwirte. Förderwerber können natürliche oder juristische Personen sein. Das betroffene Gebäude muss flächenmäßig überwiegend privaten Wohnzwecken – als Haupt- oder Nebenwohnsitz – oder einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb dienen. Neubauten sind nicht förderbar.

### Wie hoch ist der Förderbetrag?

Die Förderung wird als einmaliger, nicht rückzahlbarer Direktzuschuss in Höhe von 3.000 Euro gewährt. Sie ist auf maximal 40 % der förderungsrelevanten Investitionskosten je Fördergegenstand begrenzt.

Eine Kombination mit einer bereits bewilligten Bundesförderung war grundsätzlich möglich. Die Landes- und Bundesförderung durften zusammen höchstens 75 % der gesamten förderungsrelevanten Investitionskosten betragen. Da neue Bundesanträge für den Kesseltausch 2026 nicht mehr möglich sind, betrifft diese Kombination nur noch bereits registrierte oder eingereichte Bundesprojekte.

### Antragstellung und Fristen

Die Abwicklung erfolgt in zwei Schritten:

1.  Das baureife oder bereits umgesetzte Projekt wird online registriert. Mit der erfolgreichen Registrierung werden Fördermittel für das Projekt reserviert, solange Budgetmittel vorhanden sind.
2.  Der Förderantrag wird anschließend elektronisch über den persönlich übermittelten Zugangslink eingereicht.

Die Fertigstellung der neuen Heizungsanlage und die Antragstellung müssen grundsätzlich innerhalb von neun Monaten nach der Registrierung erfolgen. Eine Verlängerung dieser Frist ist nicht möglich.

Beim Ersatz einer erneuerbaren Heizungsanlage muss der Antrag innerhalb von sechs Monaten nach Ausstellung der letzten Rechnung, spätestens jedoch innerhalb von neun Monaten nach der Registrierung gestellt werden.

Beim Ersatz einer fossilen Heizung ohne Bundesförderung gilt ebenfalls: Antragstellung innerhalb von sechs Monaten nach Ausstellung der letzten Rechnung, spätestens jedoch innerhalb von neun Monaten nach der Registrierung.

### Wichtige technische Anforderungen

Die Leistung der Heizungsanlage darf die errechnete Heizlast des Gebäudes nicht überschreiten. Die Vorlauftemperatur des Wärmeabgabesystems darf bei Wärmepumpen maximal 55 °C betragen.

Bei Ein- und Zweifamilienhäusern muss die geförderte Anlage die einzige zentrale Wärmeversorgung des Gebäudes sein.

Auf einen Blick

**Was wird gefördert?**  
Der Einbau qualitativ hochwertiger Wärmepumpen als erneuerbare Zentralheizung in Bestandsgebäuden.

**Wer kann die Förderung beantragen?**  
Vorwiegend private Haushalte und Landwirte; Förderwerber können natürliche oder juristische Personen sein.

**Wie hoch ist die Förderung?**  
3.000 Euro als einmaliger Direktzuschuss, maximal 40 % der förderungsrelevanten Investitionskosten.

**Welche Anforderungen gibt es?**  
Bestandsgebäude, überwiegend private Wohnnutzung oder land- und forstwirtschaftliche Nutzung sowie eine wassergeführte Heizverteilung. Nah- oder Fernwärme hat Vorrang, sofern ein Anschluss technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist.

**Fristen**  
Registrierung online, solange Budgetmittel verfügbar sind. Fertigstellung und Antragstellung grundsätzlich innerhalb von neun Monaten nach Registrierung. Bei Ersatz einer bestehenden erneuerbaren Heizung oder einer fossilen Heizung ohne Bundesförderung gilt zusätzlich eine Frist von sechs Monaten ab der letzten Rechnung.

**Nützliche Links**  
[Erneuerbare Zentralheizungen – Land Salzburg](https://www.salzburg.gv.at/energiefoerderung/erneuerbare-zentralheizungen)  
[Online-Registrierung und Antragstellung](https://sbg.foerdermanager.net/foerderung)

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## Alle Fördermaßnahmen auf einen Blick

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