Wärmepumpengerät mit kreisförmigem Lüfter auf weißem und dunklem Panel.

Kesseltausch 2026 – Die wichtigsten Informationen zur abgeschlossenen Bundesförderung

Lesezeit 5 min

Der Kesseltausch 2026 war die Bundesförderung für den Austausch alter Öl-, Gas- oder Kohleheizungen gegen erneuerbare Heizsysteme wie Wärmepumpen, Fernwärme oder Biomasseanlagen in Österreich. Die Fördermittel der Sanierungsoffensive 2026 sind inzwischen ausgeschöpft. Neue Registrierungen und Anträge sind daher nicht mehr möglich. Bereits registrierte oder eingereichte Projekte werden weiterhin nach den damaligen Förderbedingungen abgewickelt.

Manuela Azim Zadeh
Veröffentlicht am
Zuletzt aktualisiert am
Kesseltausch 2026: Das Wichtigste auf einen Blick
  • Status: Die Förderungsaktion ist beendet. Neue Registrierungen und Anträge sind nicht mehr möglich.
  • Bestehende Projekte: Wer sich rechtzeitig registriert oder einen Antrag eingereicht hat, kann sein Projekt weiterhin entsprechend den Förderbedingungen abwickeln.
  • Förderfähige Maßnahmen: Im Rahmen der Aktion waren Lieferungen und Leistungen ab 3. Oktober 2025 förderfähig.
  • Förderhöhe: Die Förderung betrug bis zu 30 % der förderfähigen Investitionskosten.
  • Energieberatung: Für registrierte Projekte war vor der Antragstellung eine Energieberatung verpflichtend.
  • Ausblick: Für die kommenden Jahre sind erneut Bundesmittel für thermische Sanierung und Heizungstausch vorgesehen. Die konkreten Förderbedingungen für 2027 müssen noch veröffentlicht werden.

Was war das Förderprogramm Kesseltausch 2026?

Die Förderung Kesseltausch 2026 war Teil der Sanierungsoffensive 2026, mit der Österreich den Umstieg auf erneuerbare Heizsysteme und energieeffiziente Gebäude unterstützte.

Ziel der Förderung war es, Privatpersonen beim Ersatz fossiler Heizungen – etwa Öl-, Gas-, Kohle- oder Allesbrennerheizungen sowie Elektro-Direktheizungen – durch nachhaltige Heizsysteme wie Wärmepumpen zu unterstützen.

Die Registrierung für die Sanierungsoffensive 2026 startete im November 2025. Für das Jahr 2026 standen insgesamt 360 Millionen Euro für Kesseltausch und thermische Sanierung zur Verfügung. Die Fördermittel waren im Juli 2026 ausgeschöpft, weshalb die Förderungsaktion vorzeitig beendet wurde.

Bereits registrierte oder eingereichte Projekte bleiben davon unberührt. Für die kommenden Jahre sind erneut Bundesmittel für thermische Sanierung und Heizungstausch vorgesehen. Welche Maßnahmen ab 2027 gefördert werden, wie hoch die Zuschüsse ausfallen und wann neue Anträge möglich sind, wird mit den neuen Richtlinien veröffentlicht.

Wer konnte die Förderung beantragen?

Die Förderung richtete sich an Personen, die ihre bestehende fossile Heizung durch ein erneuerbares System ersetzen wollten – etwa in einem Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus oder Reihenhaus sowie im Rahmen einer Eigentümergemeinschaft in einem Mehrparteienhaus.

Für Ein-, Zweifamilienhäuser und Reihenhäuser galten feste Pauschalbeträge, die je nach Heizungssystem variierten.

Im mehrgeschossigen Wohnbau wurden die Zuschüsse anders berechnet: Dort gab es leistungsabhängige Zuschläge und zusätzliche Beiträge für die Zentralisierung, also für jede Wohnung, die an das neue Heizsystem angeschlossen oder darauf vorbereitet wurde.

Gut zu wissen: Das Alter der bestehenden Heizanlage spielte keine Rolle. Auch der Austausch neuerer, noch funktionierender Öl- oder Gasheizungen war förderfähig, sofern sie dauerhaft außer Betrieb genommen und durch eine erneuerbare Heizlösung ersetzt wurden.

Welche Systeme wurden gefördert?

Im Rahmen des Kesseltauschs 2026 wurden drei Arten von Heizsystemen unterstützt, die auf erneuerbare Energiequellen setzen: Wärmepumpen, klimafreundliche Fernwärmeanschlüsse und Holzzentralheizungen.

1. Wärmepumpe – effizient, modern und förderfähig

Die Wärmepumpe nutzt Umweltenergie aus Luft, Erdreich oder Grundwasser, um daraus Wärme für Heizung und Warmwasser zu erzeugen. Sie arbeitet besonders effizient: Aus einer Kilowattstunde Strom entstehen im Schnitt drei bis vier Kilowattstunden Wärme.

Wärmepumpen eignen sich besonders für energetisch sanierte Häuser oder Gebäude, in denen die Heizung bereits mit niedrigen Temperaturen arbeitet – etwa bei einer Fußboden- oder Wandheizung. In solchen Systemen kann die Wärmepumpe ihre Effizienz besonders gut ausspielen und den Energieverbrauch deutlich senken. Sie bieten einen hohen Bedienkomfort, benötigen keinen Brennstoffnachschub und verursachen kaum Wartungsaufwand. Ihr größter Vorteil liegt in der Unabhängigkeit von fossilen Energieträgern und der Möglichkeit, den Strombedarf teilweise mit einer Photovoltaikanlage zu decken.

Im Kesseltausch 2026 wurden nur Anlagen gefördert, die die damaligen technischen Mindestanforderungen erfüllten. Dazu zählten Vorgaben zu Vorlauftemperatur, Kältemittel und Qualitätskriterien.

2. Klimafreundliche Fernwärme – zuverlässig und wartungsarm

Eine Fernwärmeversorgung ermöglicht es, Wärme zentral zu erzeugen und über ein isoliertes Rohrnetz an viele Gebäude zu verteilen. Die Energie stammt zunehmend aus erneuerbaren Quellen wie Biomasse, Abwärme aus Industrie und Gewerbe, Solarthermie oder Großwärmepumpen.

Der große Vorteil liegt im Komfort: Es wird keine eigene Heizungsanlage, kein Kamin und kein Brennstofflager mehr benötigt. Eine kompakte Wärmeübergabestation im Haus reicht aus – sie arbeitet leise, platzsparend und wartungsarm. Auch die CO₂-Emissionen entstehen nicht mehr direkt am Gebäude.

Dieses Heizsystem eignet sich besonders für städtische Gebiete, Mehrparteienhäuser und dicht bebaute Regionen, in denen bereits ein Netz besteht oder ausgebaut wird.

Hinweis: Der Anschluss an ein klimafreundliches oder hocheffizientes Fernwärmenetz hatte im Kesseltausch 2026 Vorrang. Nur wenn er technisch nicht möglich oder wirtschaftlich unzumutbar war, konnte stattdessen eine Wärmepumpe oder eine Holzzentralheizung gefördert werden.

3. Holzzentralheizung – die nachhaltige Lösung mit regionalem Brennstoff

Eine moderne Holzzentralheizung – etwa eine Pellet-, Hackschnitzel- oder Stückholzheizung – nutzt nachwachsende Rohstoffe als Energieträger. Sie bietet eine erneuerbare Alternative zu fossilen Heizsystemen. Brennstoffe werden häufig regional erzeugt und können damit die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern reduzieren.

Diese Heizform eignet sich vor allem für Bestandsgebäude mit höherem Energiebedarf und für ländliche Regionen, in denen ausreichend Platz für ein Brennstofflager und die Anlieferung vorhanden ist. Der Betrieb ist zuverlässig, jedoch mit regelmäßigem Wartungs- und Reinigungsaufwand verbunden. Im Vergleich zur Wärmepumpe erfordert sie mehr Platz und Logistik.

Im Kesseltausch 2026 waren ausschließlich Geräte, die die Anforderungen des österreichischen Umweltzeichens UZ 37 erfüllten, voll förderfähig. Anlagen ohne vollständige Erfüllung dieser Kriterien erhielten einen um 20 % reduzierten Förderbetrag.

Wie hoch war die Förderung?

Die Förderung im Rahmen des Kesseltauschs 2026 erfolgte als Pauschalzuschuss und deckte bis zu 30 % der förderfähigen Investitionskosten ab.

Die genaue Höhe richtete sich nach der Art des Gebäudes und dem gewählten Heizsystem.

Für Ein- und Zweifamilienhäuser beziehungsweise Reihenhäuser
  • Wärmepumpe: 7.500 €
  • Fernwärme: 6.500 €
  • Holzzentralheizung: 8.500 €
    (20 % weniger bei Geräten ohne Umweltzeichen UZ 37:2021)

Zusätzlich waren folgende Boni möglich:

  • Solarthermie-Bonus: + 2.500 € bei Anlagen ab 6 m² Kollektorfläche
  • Bohrbonus: + 5.000 € für Tiefen- oder Brunnenbohrungen bei Sole-/Wasser-Wärmepumpen
Für den mehrgeschossigen Wohnbau

Im Mehrparteienhaus wurde die Förderung individuell nach Heizleistung und Zahl der angeschlossenen Wohnungen berechnet.

  • Basisförderung:
    Bis 50 kW Heizleistung galten Pauschalen wie bei Einfamilienhäusern.
  • Leistungszuschläge:
    Über 50 kW: + 100 €/kW
    Über 100 kW: + 100 €/kW für Fernwärme oder Wärmepumpe beziehungsweise + 120 €/kW für Holz.
  • Zentralisierungszuschüsse:
    2.000 € je angeschlossener Wohnung
    1.000 € je vorbereiteter Wohnung, etwa mit Leitungen bis zur Übergabestelle
  • Zusatzboni:
    Solarthermie: + 400 €/m² ab 6 m²
    Tiefen- oder Brunnenbohrung: + 100 €/kW bei Sole-/Wasser-Wärmepumpen

Insgesamt durfte die Förderung maximal 30 % der förderfähigen Kosten betragen.

Welche Voraussetzungen galten?

Damit eine Förderung im Rahmen des Kesseltauschs 2026 gewährt werden konnte, mussten technische und formale Vorgaben erfüllt werden. Sie sollten sicherstellen, dass das neue Heizsystem effizient und klimafreundlich arbeitet.

1. Energieberatung

Vor der Registrierung war eine Energieberatung verpflichtend.

Dabei prüfte eine unabhängige Fachperson, welches Heizsystem technisch und wirtschaftlich am besten zum Gebäude passt. Das Energieberatungsprotokoll musste bei der Registrierung vorgelegt werden und war Voraussetzung für die Förderzusage.

Eine Übersicht der offiziellen Beratungsstellen in den Bundesländern finden Sie unter Energieberatung in den Bundesländern.

Begriffe einfach erklärt

  • EHPA-Gütesiegel: Europäisches Qualitätszeichen für Wärmepumpen. Es steht für hohe Effizienz, Sicherheit und geringe Geräuschentwicklung.
  • Global Warming Potential (GWP): Kennzahl für das Treibhauspotenzial eines Kältemittels im Vergleich zu CO₂. Je niedriger der Wert, desto geringer ist das Treibhauspotenzial des Kältemittels.

2. Technische Vorgaben

Begriffe einfach erklärt

  • EHPA-Gütesiegel: Europäisches Qualitätszeichen für Wärmepumpen. Es steht für hohe Effizienz, Sicherheit und geringe Geräuschentwicklung.
  • Global Warming Potential (GWP): Kennzahl für das Treibhauspotenzial eines Kältemittels im Vergleich zu CO₂. Je niedriger der Wert, desto umweltfreundlicher ist das Kältemittel.

Im Kesseltausch 2026 galten unter anderem folgende Voraussetzungen:

  • Die neue Heizanlage musste den technischen Mindestanforderungen der Sanierungsoffensive 2026 entsprechen und von einem befugten Fachbetrieb installiert werden.
  • Wärmepumpen mussten die EHPA-Gütesiegelkriterien in der jeweils gültigen Version erfüllen, bestätigt durch ein unabhängiges Prüfinstitut.
  • Das eingesetzte Kältemittel durfte einen GWP-Wert von höchstens 150 aufweisen.
  • Die maximale Vorlauftemperatur des Wärmeabgabesystems durfte maximal 55 °C betragen.
  • Bei Ein- und Zweifamilienhäusern waren nur Wärmepumpen mit einer Heizleistung von unter 100 kW förderfähig.
  • Eine Förderung für Wärmepumpen war nur möglich, wenn der Anschluss an eine hocheffiziente oder klimafreundliche Nah- beziehungsweise Fernwärmeversorgung technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar war.

3. Stilllegung der alten Heizung

Das alte fossil betriebene Heizsystem, etwa eine Öl- oder Gasheizung, musste dauerhaft außer Betrieb genommen werden.

Die fachgerechte Entsorgung des alten Heizkessels war förderfähig. Eine parallele Nutzung der alten Heizung war nicht zulässig.

4. Nur ein neues System pro Gebäude

Pro Gebäude war nur ein zentrales, wassergeführtes Heizsystem förderfähig.

Das bedeutete: entweder Wärmepumpe, Fernwärme oder Biomasse – nicht mehrere Systeme gleichzeitig.

Wie läuft die Abwicklung bereits registrierter Projekte ab?

Neue Registrierungen sind nicht mehr möglich. Die folgenden Schritte sind ausschließlich für Personen relevant, die ihr Projekt rechtzeitig für den Kesseltausch 2026 registriert oder bereits einen Antrag eingereicht haben.

Schritt 1: Energieberatung und Unterlagen

Für registrierte Projekte liegt das erforderliche Energieberatungsprotokoll bereits vor. Für die weitere Abwicklung sollten alle Unterlagen vollständig gesammelt werden:

  • Kostenvoranschlag und technische Daten der geplanten Heizanlage
  • Rechnungen für den Heizungstausch
  • Entsorgungsnachweise der alten Heizung
  • Nachweise für beantragte Zusatzboni, etwa Tiefenbohrung oder Solarthermie
  • vollständig ausgefülltes Endabrechnungsformular

Schritt 2: Projekt innerhalb der Frist umsetzen

Nach der Registrierung konnte das Projekt umgesetzt werden. Die neue Wärmepumpe, Fernwärme-Übergabestation oder Holzzentralheizung musste innerhalb der in der Registrierung festgelegten Frist fertiggestellt werden. Grundsätzlich standen dafür neun Monate ab Registrierung zur Verfügung.

Förderfähig waren ausschließlich Leistungen, die ab dem 3. Oktober 2025 erbracht wurden.

Schritt 3: Antrag und Endabrechnung einreichen

Nach Umsetzung und Rechnungslegung erfolgt die Antragstellung über KPC-Online. Dafür werden die E-Mail-Adresse und die Geschäftszahl aus der Registrierung benötigt.

Im Antrag sind insbesondere hochzuladen:

  • Endabrechnungsformular
  • Rechnungen und Zahlungsnachweise
  • Entsorgungsnachweise
  • Unterlagen zu beantragten Boni

Nach der Prüfung durch die Kommunalkredit Public Consulting erhalten förderfähige Projekte den Fördervertrag. Die Förderung wird anschließend direkt auf das angegebene Konto ausbezahlt.

Über KPC-Online kann der aktuelle Bearbeitungsstand eingesehen werden.

Kombination mit anderen Förderungen

Für bereits registrierte Projekte konnte der Kesseltausch 2026 mit weiteren Förderprogrammen kombiniert werden, etwa mit dem Sanierungsbonus 2026 für Dämmung, Fenstertausch oder Dachsanierung sowie mit Landesförderungen für Wärmepumpen.

Dabei durfte die beihilferechtliche Höchstgrenze von 30 % der förderfähigen Investitionskosten nicht überschritten werden.

Aktuelle Fördermöglichkeiten der Bundesländer finden Sie auf unserer Förderseite.

Häufige Fragen zum Kesseltausch 2026

Kann ich mich jetzt noch für den Kesseltausch 2026 registrieren?

Nein. Die Fördermittel der Sanierungsoffensive 2026 sind ausgeschöpft. Neue Registrierungen und Anträge sind nicht mehr möglich.

Was gilt für bereits registrierte Projekte?

Bereits registrierte oder eingereichte Projekte werden weiterhin nach den Förderbedingungen der Aktion 2026 abgewickelt. Entscheidend sind die Fristen und Vorgaben, die mit der jeweiligen Registrierung beziehungsweise Förderzusage verbunden sind.

Welche Unterlagen brauche ich für die Endabrechnung?

In der Regel werden das Endabrechnungsformular, Rechnungen, Zahlungsnachweise, Entsorgungsnachweise der Altanlage sowie gegebenenfalls Unterlagen zu beantragten Boni benötigt.

Wie entscheide ich zwischen Fernwärme, Wärmepumpe und Holzheizung?

Fernwärme hatte im Kesseltausch 2026 Vorrang, sofern sie verfügbar und wirtschaftlich zumutbar war. Wärmepumpen eignen sich besonders bei niedrigen Vorlauftemperaturen und guter Gebäudedämmung. Holzheizungen benötigen Lagerraum und regelmäßige Brennstoffversorgung. Die Energieberatung diente dazu, die passende Lösung für das jeweilige Gebäude zu bestimmen.

Was bedeutete der 30-%-Kostendeckel?

Die Summe aller Bundespauschalen und Boni durfte 30 % der förderfähigen Investitionskosten nicht überschreiten. Überstieg die Pauschale diesen Betrag, wurde die Förderung entsprechend begrenzt.

Was passiert, wenn die Frist nicht eingehalten wird?

Die Frist der Registrierung beziehungsweise Förderzusage ist verbindlich. Bei absehbaren Verzögerungen sollten sich Förderwerberinnen und Förderwerber rechtzeitig an die zuständige Förderstelle wenden.

Fazit

Der Kesseltausch 2026 war das zentrale Bundesförderprogramm für den Heizungstausch in Privathaushalten. Die Aktion ist inzwischen abgeschlossen, weil die verfügbaren Fördermittel ausgeschöpft wurden.

Für Haushalte mit bereits registriertem oder eingereichtem Projekt bleibt es wichtig, alle Fristen, technischen Anforderungen und Unterlagen einzuhalten. Wer künftig einen Heizungstausch plant, kann schon jetzt eine Energieberatung nutzen und Angebote einholen. Sobald neue Bundesförderungen für 2027 veröffentlicht werden, sollten deren Bedingungen vor Projektbeginn sorgfältig geprüft werden.

Sie möchten verschiedene Fachbetriebe vergleichen? Unser kostenloser Service unterstützt Sie dabei. Fordern Sie mit wenigen Klicks bis zu vier Angebote aus Ihrer Region an.

Unsere Auszeichnungen

Financial Times and Statista Europe's Long-Term Growth Champions 2026 award for Nettbureau.
DN Gazelle Hall of Fame 2015–2024 – Ehrung für Nettbureaus kontinuierliches Wachstum über zehn Jahre hinweg.