Straßenschild mit der Aufschrift „Wärmepumpe“ und durchgestrichenen Worten „Ölheizung / Gasheizung“ vor einem Himmel mit Wolken. Darüber ein grüner Balken mit dem Text „Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz“ und unten ein blauer Balken mit dem Text „Was jetzt für Neubau & Heizungstausch gilt“. Links ein Symbol einer Waage.
Alles, was Sie über das Erneuerbare-Wärme-Gesetz wissen müssen.

Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWG) in Österreich: Was Sie wissen müssen

In diesem Artikel erfahren Sie, welche Regelungen das Erneuerbare-Wärme-Gesetz in Österreich mit sich bringt – für Neubauten ebenso wie für bestehende Heizsysteme. Sie bekommen einen verständlichen Überblick über geltendes Recht, politische Zielsetzungen, Fördermöglichkeiten und die Rolle der Wärmepumpe als klimafreundliche Alternative.

Bild von Manuela Azim Zadeh

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Letztes Update: 14. Oktober 2025
Das Wichtigste in Kürze
    • Seit 29. Februar 2024: Fossile Heizsysteme im Neubau sind gesetzlich verboten.
    • Fernwärme ist nur zulässig, wenn sie zu mindestens 80 % aus erneuerbaren Quellen stammt.
    • Keine Austauschpflicht für funktionierende Heizungen in bestehenden Gebäuden.
    • Förderungen verfügbar – u. a. „Kesseltausch 2026“, „Sauber Heizen für Alle“ und Programme der Bundesländer.
    • Wärmepumpen werden neben klimafreundlicher Fernwärme bevorzugt gefördert und gelten als zentrale Lösung der Wärmewende.
Übersicht

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  1. Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz im Überblick
  2. Was bedeutet das EWG für Neubauten?
  3. Was gilt laut EWG für bestehende Gebäude?
  4. Zeitplan: Gesetzliche Regelungen & politische Ziele
  5. Förderungen: Aktuelle Programme & Möglichkeiten
  6. Warum Wärmepumpen eine zentrale Rolle spielen

Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWG) ist ein entscheidender Baustein der österreichischen Klimastrategie und markiert einen wichtigen Schritt in Richtung Klimaneutralität bis 2040. Das Gesetz, das in seiner aktuellen Form am 29. Februar 2024 in Kraft getreten ist, zielt darauf ab, die Wärmeversorgung in Österreich schrittweise von fossilen Brennstoffen auf erneuerbare Energien umzustellen. Für Sie als Hausbesitzer oder zukünftiger Bauherr bringt dieses Gesetz wichtige Änderungen mit sich – von der Planung eines Neubaus bis hin zum Austausch Ihrer bestehenden Heizung.

Ziel des EWG ist es, die CO₂-Emissionen im Gebäudesektor drastisch zu reduzieren, die Abhängigkeit von importiertem Erdgas zu verringern und die heimische Wertschöpfung durch den Einsatz erneuerbarer Energieträger zu stärken. Während die erste Phase des Gesetzes vor allem den Neubau betrifft, sind die Weichen für den schrittweisen Ausstieg aus Öl- und Gasheizungen auch in bestehenden Gebäuden gestellt.

Da sich Gesetze und Förderlandschaften ändern können, ist es wichtig, auf dem neuesten Stand zu bleiben. Dieser Artikel spiegelt die Rechtslage und die verfügbaren Informationen bis Mitte 2025 wider und wird laufend aktualisiert, um Ihnen eine verlässliche Informationsquelle zu bieten.

1. Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz im Überblick

Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWG) legt den Grundstein für die Wärmewende in Österreich. Es regelt primär den Ausstieg aus fossilen Heizsystemen im Neubau und ist ein klares Bekenntnis zur Erreichung der Klimaziele und zur Steigerung der Energieunabhängigkeit.

Für Sie als Haus- bzw Wohnungsbesitzer bedeutet das Gesetz eine klare Orientierung, welche Heizsysteme zukunftsfit sind. Die Kernpunkte umfassen ein sofortiges Verbot für den Einbau von Heizungen, die mit fossilen Brennstoffen wie Öl, Kohle oder Gas betrieben werden, in allen neu errichteten Gebäuden. Ergänzend dazu gibt es umfangreiche Förderprogramme, die den freiwilligen Umstieg von einer alten fossilen Heizung auf eine klimafreundliche Alternative finanziell attraktiv machen.

Obwohl eine generelle Austauschpflicht für bestehende Heizungen im aktuellen Gesetz noch nicht verankert ist, zeichnen sich die langfristigen Ziele deutlich ab. Frühere Entwürfe sahen bereits einen vollständigen Ausstieg aus Kohle- und Ölheizungen bis 2035 sowie aus Gasheizungen bis 2040 vor. Diese Fristen wurden zwar nicht in die endgültige Fassung übernommen, bilden jedoch weiterhin die politische Leitlinie. Förderungen und die Vorgaben für den Neubau bereiten diesen schrittweisen Ausstieg bereits vor.

Es lohnt sich daher bereits jetzt, die langfristigen Ziele bei anstehenden Sanierungen mitzudenken und vorhandene Förderungen gezielt zu nutzen.

Tipp

Den vollständigen Gesetzestext finden Sie im Bundesgesetzblatt (BGBl. I Nr. 8/2024) im österreichischen Rechtsinformationssystem (RIS): Zum Gesetzestext.

2. Was bedeutet das EWG für Neubauten?

Wenn Sie ein neues Gebäude errichten, sind die Vorgaben des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes für Sie unmittelbar relevant. Seit dem 29. Februar 2024 ist es in Österreich gesetzlich verboten, in neu errichteten Gebäuden Heizsysteme einzubauen, die mit fossilen Brennstoffen wie Öl, Kohle oder Erdgas betrieben werden können. Diese Regelung stellt sicher, dass der Gebäudebestand nicht weiter um potenziell fossil betriebene Anlagen anwächst und von Beginn an auf eine nachhaltige Wärmeversorgung gesetzt wird.

Das Gesetz definiert dabei genau, was unter "neuen Baulichkeiten" zu verstehen ist. Dies umfasst nicht nur komplett neu errichtete Gebäude, sondern auch Gebäude, bei denen alte Fundamente oder tragende Außenbauteile ganz oder teilweise wiederverwendet werden. Für Sie als Bauherr bedeutet dies, dass Sie für die Raumheizung und Warmwasserbereitung ausschließlich auf erneuerbare Energien oder auf qualitätsgesicherte Fernwärme setzen dürfen.

Die Alternative zu einer eigenen erneuerbaren Heizanlage ist der Anschluss an ein Fernwärmenetz. Das EWG stellt hier jedoch eine wichtige Bedingung: Die Fernwärme muss "qualitätsgesichert" sein. Das bedeutet, sie muss zu mindestens 80 % aus erneuerbaren Quellen stammen, um als zulässige Wärmeversorgung für einen Neubau zu gelten. Für bereits laufende Bauprojekte, die vor Inkrafttreten des Gesetzes genehmigt wurden, gibt es Übergangsbestimmungen.

3. Was gilt laut EWG für bestehende Gebäude?

Für Eigentümer von bestehenden Gebäuden bringt das aktuell beschlossene Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWG) noch keine unmittelbare, gesetzlich verankerte Austauschpflicht für funktionierende Heizungen. Der ursprüngliche Ministerialentwurf aus dem Jahr 2022 war hier deutlich strenger und sah vor, dass bis 2035 alle Öl- und Kohleheizungen und bis 2040 auch alle Gasheizungen stillgelegt werden müssen. Dieser weitreichende Entwurf wurde jedoch in der finalen Fassung nicht umgesetzt.

Statt auf gesetzlichen Zwang setzt die Regierung derzeit auf finanzielle Anreize, um den Umstieg zu beschleunigen. Auch wenn aktuell keine verpflichtenden Regeln existieren, bleiben die politischen Ziele der Dekarbonisierung bis 2040 bestehen – weitere gesetzliche Maßnahmen für Bestandsgebäude sind daher wahrscheinlich.

Der Trend ist klar: Zukünftig werden erneuerbare Heizsysteme wie Wärmepumpen, Pelletheizungen oder der Anschluss an ein grünes Fernwärmenetz dominieren. Es empfiehlt sich daher, bestehende Öl- und Gasheizungen spätestens beim Defekt und der Notwendigkeit eines Austausches durch ein klimafreundliches System zu ersetzen.

Die Debatte rund um das EWG rückt auch Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) zunehmend in den Fokus. Für diese sind künftig gesetzliche Regelungen zu erwarten, die die Umstellung auf zentrale, klimafreundliche Heizsysteme erleichtern sollen.

Praktisch bedeutet das für WEGs: Es lohnt sich bereits jetzt, die Heizsysteme zu inventarisieren, den Sanierungsbedarf zu prüfen und mögliche erneuerbare Alternativen – wie Wärmepumpen, Pelletheizungen oder den Anschluss an ein grünes Fernwärmenetz – zu evaluieren. Auch die frühzeitige Einbindung von Fachplanern oder Energieberatern kann helfen, Fördermöglichkeiten optimal zu nutzen und den Umstieg rechtzeitig und effizient vorzubereiten.

4. Zeitplan: Gesetzliche Regelungen & politische Ziele

Zeitlicher Ablauf der Umstellung auf erneuerbare Wärmeversorgung

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5. Förderungen: Aktuelle Programme & Möglichkeiten

Um die Ziele der Wärmewende zu erreichen, setzt die österreichische Bundesregierung weiterhin auf finanzielle Anreize. Auch wenn das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWG) derzeit keine allgemeine Austauschpflicht für fossile Heizsysteme in Bestandsgebäuden vorsieht, sollen gezielte Förderprogramme den Umstieg auf erneuerbare Heizlösungen attraktiv machen.

Aktuelle Fördermöglichkeiten auf Bundesebene für Privatpersonen (Stand Oktober 2025):

  • Kesseltausch 2026 – Im Rahmen der Sanierungsoffensive 2026 fördert der Bund den Austausch alter fossiler Heizsysteme – wie Öl-, Gas-, Kohle- oder Allesbrennerheizungen – durch klimafreundliche Alternativen. Gefördert werden Wärmepumpen, klimafreundliche Fernwärmeanschlüsse und Holzzentralheizungen. Förderfähig sind Lieferungen und Leistungen ab dem 3. Oktober 2025, die Registrierung ist ab November 2025 möglich. Die Zuschüsse betragen bis zu 30 % der Investitionskosten.
  • „Sauber Heizen für Alle“ – Dieses Programm unterstützt einkommensschwache Haushalte mit einer Förderung von bis zu 100 % der Investitionskosten für erneuerbare Heizsysteme. Die Antragstellung erfolgt in mehreren Schritten, inklusive Energieberatung.
  • Regionale Förderungen der Bundesländer – Viele Bundesländer bieten weiterhin eigene Programme für den Heizungstausch oder die Umstellung auf Wärmepumpen, Biomasseanlagen oder Fernwärme. Diese Förderungen lassen sich oft mit anderen Maßnahmen kombinieren und variieren je nach Bundesland.

Hinweis: Zwei der bekanntesten Förderprogramme der letzten Jahre – Raus aus Öl und Gas und Tausch erneuerbarer Heizungssysteme – sind mittlerweile ausgelaufen. Laufende Anträge aus beiden Programmen werden weiterhin bearbeitet.

Einen umfassenden Überblick über alle aktuell verfügbaren Förderungen – bundesweit und in den Bundesländern – finden Sie in unserem Blogartikel Wärmepumpen-Förderung 2025/2026: Ihr Leitfaden zu finanziellen Anreizen.

Tipp

Informieren Sie sich auch bei Ihrer regionalen Energieberatungsstelle über die aktuelle Förderlandschaft. Viele Programme bieten attraktive Zuschüsse, die den Umstieg auf ein klimafreundliches Heizsystem auch wirtschaftlich lohnend machen. Einen Überblick, über alle Energieberatungsstellen in Österreich finden Sie auf der behördenübergreifenden Plattform oesterreich.gv.at

6. Warum Wärmepumpen eine zentrale Rolle spielen

Wärmepumpen gelten als Schlüsseltechnologie für die klimafreundliche Wärmewende in Österreich – und das aus gutem Grund: Sie nutzen vorhandene Umweltenergie aus Luft, Erde oder Grundwasser, um Gebäude effizient und emissionsfrei zu beheizen. Dabei benötigen sie im Vergleich zu fossilen Heizsystemen deutlich weniger Primärenergie und verursachen keine lokalen CO₂-Emissionen. In Kombination mit einer Photovoltaikanlage kann der Betrieb sogar weitgehend stromautark erfolgen.

Besonders im Neubau sind Wärmepumpen heute die Standardlösung. Aber auch in bestehenden Gebäuden können sie unter passenden Voraussetzungen eine wirksame Alternative darstellen, insbesondere wenn diese saniert oder gut gedämmt sind.

Die verschiedenen Arten von Wärmepumpen bieten für unterschiedliche Gebäudetypen und Bedürfnisse passende Lösungen:

Neben der ökologischen Effizienz punkten Wärmepumpen auch wirtschaftlich: Trotz höherer Anschaffungskosten im Vergleich zu fossilen Heizsystemen amortisieren sie sich in vielen Fällen innerhalb weniger Jahre. Die laufenden Betriebskosten sind deutlich niedriger, insbesondere wenn Strom aus eigener Photovoltaik-Anlage genutzt wird. Förderprogramme reduzieren die Investitionskosten zusätzlich und können mehrere tausend Euro Ersparnis bringen.

Wärmepumpen sind zudem wartungsarm, langlebig und erhöhen den Wert Ihrer Immobilie, da klimafreundliche Heizsysteme bei Kaufinteressenten zunehmend gefragt sind. Für Hausbesitzer, die schon heute in ein nachhaltiges Heizsystem investieren, sind sie daher nicht nur ökologisch sinnvoll, sondern auch wirtschaftlich attraktiv.

Falls Sie aktuell auf der Suche nach einem passenden Wärmepumpen-Anbieter sind, lohnt sich ein Vergleich. Denn sowohl Angebote als auch Preise können je nach Region, Technik, Leistungsgröße und Installationsaufwand stark variieren. Während manche Anbieter Komplettpakete mit Montage, Förderberatung und Service anbieten, konzentrieren sich andere auf besonders günstige Basissysteme oder spezialisierte Technologien wie Erd- oder Grundwasser-Wärmepumpen.

Ein unabhängiger Angebotsvergleich hilft Ihnen, nicht nur den besten Preis, sondern auch das für Ihr Gebäude passende System zu finden – und mögliche Förderungen optimal zu nutzen. Über unser Online-Formular erhalten Sie kostenlos und unverbindlich Angebote von geprüften Fachbetrieben in Ihrer Region – und können so fundiert und in Ruhe entscheiden, welche Lösung für Sie am besten geeignet ist.

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