Symbolbild zur Förderaktion Kesseltausch 2026: moderne Wärmepumpe mit grüner Überschrift ‚Kesseltausch 2026‘ und Schriftzug ‚Alles, was Sie über die Förderung wissen müssen‘.

Kesseltausch 2026 – So funktioniert die neue Bundesförderung für den Heizungstausch

Der Kesseltausch 2026 ist die neue Bundesförderung für den Austausch alter Öl-, Gas- oder Kohleheizungen gegen erneuerbare Heizsysteme wie Wärmepumpen, Fernwärme oder Biomasseanlagen in Österreich. In diesem Artikel erfahren Sie, wer die Förderung beantragen kann, welche Voraussetzungen gelten, wie hoch die Zuschüsse ausfallen und wie der Antrag Schritt für Schritt funktioniert.

 

Bild von Manuela Azim Zadeh

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Letztes Update: 20. Oktober 2025
    • Registrierung: möglich ab November 2025
    • Förderfähige Maßnahmen: Lieferungen und Leistungen ab 3. Oktober 2025
    • Antragsfrist: bis 31. Dezember 2026 oder solange Budget verfügbar ist
    • Förderhöhe: bis zu 30 % der förderfähigen Investitionskosten

Achtung neu: Verpflichtende Energieberatung vor Antragstellung

Inhaltsverzeichnis

Was ist das Förderprogramm Kesseltausch 2026?

Die Förderung Kesseltausch 2026 ist Teil der Sanierungsoffensive 2026, mit der der Staat Österreich den Umstieg auf erneuerbare Heizsysteme und energieeffiziente Gebäude fördert.

Ziel der Förderung für den Heizkesseltausch ist es, Privatpersonen dabei zu unterstützen, alte fossile Heizungen – etwa Öl-, Gas-, Kohle- oder Allesbrennerheizungen sowie Elektro-Direktheizungen – durch moderne, nachhaltige Heizsysteme wie Wärmepumpen zu ersetzen.

Die Registrierung für die Sanierungsoffensive 2026 startet im November 2025. Ab 2026 stellt der Bund im Rahmen des Umweltförderungsgesetzes (UFG) jährlich bis zu 360 Millionen Euro für den Umstieg auf klimafreundliche Heizsysteme und die thermisch-energetische Sanierung bereit. Insgesamt stehen damit bis 2030 rund 1,8 Milliarden Euro an Fördermitteln zur Verfügung.

Für Hausbesitzer bedeutet das: Wer seine fossile Heizung durch eine Wärmepumpe oder ein anderes erneuerbares System ersetzt, kann einen hohen Zuschuss vom Staat erhalten und so einen großen Teil der Investitionskosten abdecken. Gleichzeitig sinken die laufenden Energiekosten und der CO₂-Ausstoß – das macht die eigene Immobilie zukunftssicher, steigert den Wert und senkt die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen.

Wer kann die Förderung beantragen?

Die Förderung richtet sich an alle, die ihre bestehende fossile Heizung durch ein erneuerbares System ersetzen möchten – egal, ob sie in einem Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus oder Reihenhaus wohnen, oder ob sie Teil einer Eigentümergemeinschaft in einem Mehrparteienhaus sind.

Für Ein-, und Zweifamilienhäuser sowie Reihenhäuser gelten feste Pauschalbeträge, die je nach Heizungssystem variieren.

In Mehrparteienhäusern (MGW) werden die Zuschüsse etwas anders berechnet: Dort gibt es leistungsabhängige Zuschläge und zusätzliche Beiträge für die Zentralisierung, also für jede Wohnung, die an das neue Heizsystem angeschlossen oder darauf vorbereitet wird.

Gut zu wissen: Das Alter der bestehenden Heizanlage spielt keine Rolle. Auch der Austausch von neueren, noch funktionierenden Öl- oder Gasheizungen kann gefördert werden – wichtig ist aber, dass sie dauerhaft außer Betrieb genommen und durch eine erneuerbare Heizlösung wie eine Wärmepumpe ersetzt werden.

Welche Systeme werden gefördert?

Im Rahmen des Kesseltauschs 2026 werden drei Arten von Heizsystemen unterstützt, die alle auf erneuerbare Energiequellen setzen. Gefördert werden Wärmepumpen, klimafreundliche Fernwärmeanschlüsse und Holzzentralheizungen. Alle drei Varianten tragen zur Reduktion von CO₂-Emissionen bei – unterscheiden sich aber in Funktionsweise, Vorteilen und Eignung.

1. Wärmepumpe – effizient, modern und förderfähig

Die Wärmepumpe nutzt Umweltenergie aus Luft, Erdreich oder Grundwasser, um daraus Wärme für Heizung und Warmwasser zu erzeugen. Sie arbeitet besonders effizient: Aus einer Kilowattstunde Strom entstehen im Schnitt drei bis vier Kilowattstunden Wärme.

Wärmepumpen eignen sich besonders für energetisch sanierte Häuser oder Gebäude, in denen die Heizung bereits mit niedrigen Temperaturen arbeitet – etwa bei einer Fußboden- oder Wandheizung. In solchen Systemen kann die Wärmepumpe ihre Effizienz besonders gut ausspielen und den Energieverbrauch deutlich senken. Sie bieten einen hohen Bedienkomfort, benötigen keinen Brennstoffnachschub und verursachen kaum Wartungsaufwand. Ihr größter Vorteil liegt in der Unabhängigkeit von fossilen Energieträgern und der Möglichkeit, den Strombedarf teilweise mit einer Photovoltaikanlage zu decken.

Gefördert werden nur Anlagen, die die technischen Mindestanforderungen der Sanierungsoffensive 2026 erfüllen – darunter besonders energieeffiziente Geräte mit umweltfreundlichen Kältemitteln. Die genauen Vorgaben, die für eine Förderung erfüllt sein müssen (z. B. zu Vorlauftemperatur, Kältemittel und Qualitätskriterien), finden Sie weiter unten im Abschnitt „Welche Voraussetzungen gelten?“.

2. Klimafreundliche Fernwärme – zuverlässig und wartungsarm

Eine Fernwärmeversorgung ermöglicht es, Wärme zentral zu erzeugen und über ein isoliertes Rohrnetz an viele Gebäude zu verteilen. Die Energie stammt zunehmend aus erneuerbaren Quellen wie Biomasse, Abwärme aus Industrie und Gewerbe, Solarthermie oder Großwärmepumpen. Dadurch können fossile Brennstoffe fast vollständig ersetzt werden.

Der große Vorteil liegt im Komfort: Es wird keine eigene Heizungsanlage, kein Kamin und kein Brennstofflager mehr benötigt. Eine kompakte Wärmeübergabestation im Haus reicht aus – sie arbeitet leise, platzsparend und wartungsarm. Auch die CO₂-Emissionen entstehen nicht mehr direkt am Gebäude.

Dieses Heizsystem eignet sich besonders für städtische Gebiete, Mehrparteienhäuser und dicht bebaute Regionen, in denen bereits ein Netz besteht oder ausgebaut wird.

Hinweis: Der Anschluss an ein klimafreundliches oder hocheffizientes Fernwärmenetz hat im Kesseltausch 2026 Vorrang – nur wenn er technisch nicht möglich oder wirtschaftlich unzumutbar ist, kann stattdessen eine Wärmepumpe oder eine Holzzentralheizung gefördert werden.

3. Holzzentralheizung – die nachhaltige Lösung mit regionalem Brennstoff

Eine moderne Holzzentralheizung (z. B. Pellet-, Hackschnitzel- oder Stückholzheizung) nutzt nachwachsende Rohstoffe als Energieträger. Sie bietet eine erneuerbare Alternative zu fossilen Heizsystemen – mit dem Vorteil, dass Brennstoffe häufig regional erzeugt werden und Preisstabilität über viele Jahre bieten.

Diese Heizform eignet sich vor allem für Bestandsgebäude mit höherem Energiebedarf und für ländliche Regionen, in denen ausreichend Platz für ein Brennstofflager und die Anlieferung vorhanden ist. Der Betrieb ist zuverlässig, jedoch mit regelmäßigem Wartungs- und Reinigungsaufwand verbunden. Im Vergleich zur Wärmepumpe erfordert sie mehr Platz und Logistik, bietet dafür aber hohe Unabhängigkeit von Strompreisen.

Voll förderfähig sind ausschließlich Geräte, die die Anforderungen des österreichischen Umweltzeichens UZ 37 erfüllen. Diese zeichnen sich durch niedrige Emissionen und einen hohen Wirkungsgrad aus. Anlagen, die diese Kriterien nicht vollständig erfüllen, erhalten 20 % weniger Förderung.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderung im Rahmen des Kesseltauschs 2026 erfolgt als Pauschalzuschuss und deckt bis zu 30 % der förderfähigen Investitionskosten ab.

Die genaue Höhe hängt von der Art des Gebäudes und des gewählten Heizsystems ab.

Für Ein- und Zweifamilienhäuser bzw. Reihenhäuser (EFH/ZFH/RH)

  • Wärmepumpe: 7.500 €
  • Fernwärme: 6.500 €
  • Holzzentralheizung: 8.500 € (–20 % bei Geräten ohne Umweltzeichen UZ 37:2021)

 

Zusätzlich können folgende Boni beantragt werden:

  • Solarthermie-Bonus: + 2.500 € (bei Anlagen ab 6 m² Kollektorfläche)
  • Bohrbonus: + 5.000 € (für Tiefen- oder Brunnenbohrungen bei Sole-/Wasser-Wärmepumpen)

Für den mehrgeschossigen Wohnbau (MGW)

Im Mehrparteienhaus wird die Förderung individuell nach der Heizleistung und der Zahl der angeschlossenen Wohnungen berechnet.

  • Basisförderung:
    Bis 50 kW Heizleistung: Pauschalen wie bei Einfamilienhäusern
  • Leistungszuschläge:
    Über 50 kW: + 100 €/kW
    Über 100 kW: + 100 €/kW (Fernwärme/Wärmepumpe) bzw. + 120 €/kW (Holz)
  • Zentralisierungszuschüsse:
    2.000 € je angeschlossener Wohnung
    1.000 € je vorbereiteter Wohnung (z. B. mit Leitungen bis zur Übergabestelle)
  • Zusatzboni:
    Solarthermie: + 400 €/m² ab 6 m²
    Tiefen- oder Brunnenbohrung: + 100 €/kW (nur bei Sole-/Wasser-Wärmepumpen)

Insgesamt kann die Förderung maximal 30 % der förderfähigen Kosten betragen.

Welche Voraussetzungen gelten?

Damit Sie die Förderung für den Kesseltausch 2026 erhalten, müssen einige technische und formale Vorgaben erfüllt sein. Diese Anforderungen sind leicht nachvollziehbar und sollen sicherstellen, dass das neue Heizsystem effizient und klimafreundlich arbeitet.

1. Energieberatung – der erste Schritt

Bevor Sie sich registrieren, ist eine Energieberatung verpflichtend.

Dabei prüft eine unabhängige Fachperson, welches Heizsystem technisch und wirtschaftlich am besten zu Ihrem Gebäude passt.

Das Energieberatungsprotokoll muss anschließend bei der Registrierung vorgelegt werden – es ist Voraussetzung für die Förderzusage.

Eine Übersicht der offiziellen Beratungsstellen in Ihrem Bundesland finden Sie hier: Energieberatung in den Bundesländern (oesterreich.gv.at)

Begriffe einfach erklärt

  • EHPA-Gütesiegel: Europäisches Qualitätszeichen für Wärmepumpen. Es steht für hohe Effizienz, Sicherheit und geringe Geräuschentwicklung.
  • Global Warming Potential (GWP): Kennzahl für das Treibhauspotenzial eines Kältemittels im Vergleich zu CO₂. Je niedriger der Wert, desto umweltfreundlicher ist das Kältemittel.

2. Technische Vorgaben

Hinweis

Eine offizielle Liste der förderungsfähigen Wärmepumpen wird vom Bund zum Programmstart im November 2025 veröffentlicht.

Wir informieren Sie an dieser Stelle, sobald die Informationen zur Verfügung stehen.

  • Die neue Heizanlage muss den technischen Mindestanforderungen der Sanierungsoffensive 2026 entsprechen und von einem befugten Fachbetrieb installiert werden.
  • Wärmepumpen müssen die EHPA-Gütesiegelkriterien in der jeweils gültigen Version erfüllen, bestätigt durch ein unabhängiges Prüfinstitut.
  • Das eingesetzte Kältemittel darf einen GWP-Wert (Global Warming Potential) von höchstens 150 nicht überschreiten.
  • Die maximale Vorlauftemperatur des Wärmeabgabesystems darf maximal 55 °C betragen.
  • Bei Ein- und Zweifamilienhäusern sind nur Wärmepumpen mit einer Heizleistung von unter 100 kW förderungsfähig.
  • Eine Förderung für Wärmepumpen ist nur möglich, wenn der Anschluss an eine hocheffiziente oder klimafreundliche Nah- bzw. Fernwärmeversorgung technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar ist.

3. Stilllegung der alten Heizung

Das alte, fossil betriebene Heizsystem (z. B. Öl- oder Gasheizung) muss dauerhaft außer Betrieb genommen werden.

Die fachgerechte Entsorgung des alten Heizkessels kann ebenfalls gefördert werden. Wichtig ist, dass keine parallele Nutzung der alten Heizung mehr erfolgt.

4. Nur ein neues System pro Gebäude

Pro Gebäude kann nur ein zentrales, wassergeführtes Heizsystem gefördert werden.

Das bedeutet: Entweder Wärmepumpe, Fernwärme oder Biomasse – nicht mehrere gleichzeitig.

Wie läuft die Antragstellung ab?

Die Antragstellung für den Kesseltausch 2026 erfolgt vollständig online und ist in zwei einfache Schritte unterteilt. Nach der Registrierung bleibt das Förderbudget neun Monate für Sie reserviert.

Hinweis: Die Förderung steht nur solange zur Verfügung, wie Budgetmittel vorhanden sind. Sind diese ausgeschöpft, können für die Förderperiode 2026 keine neuen Anträge mehr gestellt werden. Wer in den nächsten Monaten eine Wärmepumpe oder ein anderes förderfähiges Heizsystem plant, sollte sich daher rechtzeitig registrieren. Im Folgenden erfahren Sie, wie die Antragstellung abläuft und was dabei beachtet werden muss.

Schritt 1: Registrierung

Die Registrierung erfolgt ausschließlich online über www.sanierungsoffensive.gv.at.

  • Start: ab November 2025, solange Budgetmittel verfügbar sind.
  • Förderfähig: Lieferungen und Leistungen, die ab dem 3. Oktober 2025 erbracht wurden.
  • Erforderliche Dokumente:
    • ID Austria oder eine hochgeladene Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises
    • Energieberatungsprotokoll des jeweiligen Bundeslandes
    • Kostenvoranschlag und technische Angaben zur geplanten Heizanlage
  • Bestätigung: Nach erfolgreicher Registrierung erhalten Sie eine E-Mail mit Zugangsdaten zur Online-Plattform.
  • Budgetreservierung: Das Förderbudget ist neun Monate für Sie reserviert.

Schritt 2: Antragstellung

  • Frist: Der Antrag muss innerhalb von neun Monaten nach der Registrierung online gestellt werden.
  • Zugang: über die in der Registrierungsbestätigung genannten Zugangsdaten.
  • Voraussetzung: Die neue Heizung muss bereits installiert und abgerechnet sein.
  • Förderfähig: nur Leistungen, die ab dem 3. Oktober 2025 erbracht wurden.
  • Erforderliche Unterlagen:
    • Endabrechnungsformular (ausgefüllt und unterfertigt)
    • alle Rechnungen für den Heizungstausch und eventuelle Zuschläge (z. B. Bohr- oder Solarbonus)
  • Auszahlung: Nach Prüfung der Unterlagen wird der Zuschuss direkt auf das angegebene Konto überwiesen.

Kombination mit anderen Förderungen

Tipp:

  • Informationen über den Sanierungsbonus 2026 finden Sie auf sanierungsoffensive.gv.at
  • Informationen über die Förderungen in den einzelnen Bundesländern finden Sie auf unserer Förderseite.

Der Kesseltausch 2026 kann mit weiteren Förderprogrammen kombiniert werden, etwa mit dem Sanierungsbonus 2026 (für Dämmung, Fenstertausch, Dachsanierung) oder mit Landesförderungen für Wärmepumpen.

Wichtig ist dabei, dass die beihilferechtliche Höchstgrenze von 30 % nicht überschritten wird.

Häufige Fragen zum Kesseltausch 2026

Welche Unterlagen brauche ich für die Registrierung?

Mindestens das Energieberatungsprotokoll, Eigentumsnachweis, Angaben zum bestehenden und neuen Heizsystem sowie ein Kostenvoranschlag. Außerdem muss eine Kopie eines amtlich gültigen Lichtbildausweises bei der Registrierung mit hochgeladen werden sofern keine aktive ID Austria vorhanden ist. Nach Umsetzung werden Rechnungen und Entsorgungsnachweise benötigt.

Wie entscheide ich zwischen Fernwärme, Wärmepumpe und Holzheizung?

Fernwärme hat Vorrang, sofern verfügbar und wirtschaftlich. Wärmepumpen sind ideal bei niedrigen Vorlauftemperaturen und guter Dämmung. Holzheizungen bieten Unabhängigkeit vom Strompreis, erfordern aber Lagerraum und Logistik. Die Energieberatung zeigt die beste Option für Ihr Gebäude.

Was bedeutet der 30 %-Kostendeckel konkret?

Die Summe aller Bundespauschalen und Boni darf 30 % der förderfähigen Investitionskosten nicht überschreiten. Übersteigt die Pauschale diesen Wert, wird die Förderung entsprechend begrenzt.

Ist ein Projektbeginn vor der Registrierung möglich?

Ja, das ist möglich – allerdings nur, wenn die Arbeiten nach dem 3. Oktober 2025 gestartet sind. Die Registrierung muss nicht vor Beginn der Maßnahme erfolgen, aber sie ist verpflichtend, bevor die finale Antragseinreichung durchgeführt wird.

Was, wenn ich die 9-Monats-Frist nicht schaffe?

Die Frist ist verbindlich. Stimmen Sie Planung, Angebot, Installation und behördliche Schritte mit Ihrem Installationsbetrieb frühzeitig ab. Bei Verzögerungen hilft die im Infoblatt genannte Förderstelle weiter.

Fazit

Der Kesseltausch 2026 ist das zentrale Förderprogramm des Bundes für den Heizungstausch in Privathaushalten.

Tipp

Fördermittel werden nur solange vergeben, wie Budget vorhanden ist. Es lohnt sich daher, sich frühzeitig zu registrieren. Wer jetzt schon mit der Energieberatung startet und Angebote einholt, spart Zeit – und sichert sich die besten Chancen auf eine Förderung.

Es verbindet klare technische Standards mit hohen Zuschüssen und einer einfachen Antragstellung.

Ob Wärmepumpe, Fernwärme oder Biomasse – die Förderung macht den Umstieg auf erneuerbare Wärme finanziell attraktiv und langfristig sinnvoll.

Der Kesseltausch ist damit nicht nur ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz, sondern auch eine einmalige Chance, Heizkosten zu sparen und die eigene Immobilie fit für die Zukunft zu machen.



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