
Bundesförderungen für Wärmepumpen in Österreich
Die österreichische Bundesregierung unterstützt den Heizungstausch mit Förderungen. Der Fördertopf der Sanierungsoffensive 2026 für private Haushalte ist inzwischen ausgeschöpft, für die kommenden Jahre hat der Bund jedoch erneut Mittel für thermische Sanierung und den Heizungstausch vorgesehen. Welche Förderungen ab 2027 konkret beantragt werden können, wird mit den neuen Richtlinien feststehen. Bereits registrierte oder eingereichte Projekte aus 2026 werden weiterhin nach den damals geltenden Bedingungen abgewickelt. Für Unternehmen, Gemeinden und andere unternehmerisch tätige Organisationen bestehen weiterhin eigene Fördermöglichkeiten für Wärmepumpen und Wärmerückgewinnung. In diesem Überblick erfahren Sie, welche Bundesförderungen im Herbst 2026 noch relevant sind – für Privatpersonen, Mehrparteienhäuser und Unternehmen.

- Förderstatus: Die Förderungsaktion „Kesseltausch 2026“ ist beendet. Neue Registrierungen und Anträge sind nicht mehr möglich.
- Bestehende Projekte: Bereits vor Ende der Förderungsaktion registrierte oder eingereichte Projekte bleiben davon unberührt und werden nach den geltenden Förderbedingungen abgewickelt.
- Förderhöhe der abgeschlossenen Aktion: Pauschalförderungen mit maximal 30 % Kostendeckel der förderfähigen Investitionskosten.
- Energieberatung: Für registrierte Projekte war ein Energieberatungsprotokoll erforderlich.
- Ausblick 2027: Der Bund hat erneut Mittel für thermische Sanierung und Kesseltausch vorgesehen. Aktuell sind noch keine Informationen über die konkreten Förderbedingungen, Fristen und Fördersätze für 2027 veröffentlicht.
Die wichtigsten Details zum abgeschlossenen Förderprogramm Kesseltausch 2026 finden Sie weiter unten. Ein Lesetipp für alle, die sich über die damaligen Bedingungen informieren möchten, ist unser Beitrag „Kesseltausch 2026 – So funktioniert die Bundesförderung für den Heizungstausch“.
Springen Sie direkt zu Ihrer Förderung:
Privatpersonen:
- Kesseltausch 2026 – Einfamilien-/Zweifamilien-/Reihenhaus
- Kesseltausch 2026 – Mehrgeschossiger Wohnbau
- Sauber Heizen für Alle (2025)
Unternehmen:
- Raus aus Öl & Gas (< 100 kW)
- Wärmepumpenförderung (≥ 100 kW)
- Wärmerückgewinnung (≥ 100 kW)
Förderarchiv:
- Förderarchiv – Entwicklung der Wärmepumpenförderung in Österreich ab 2020
Förderungen für Privathaushalte – Die wichtigsten Rahmenbedingungen
Die bundesweiten Förderaktionen für den Heizungstausch privater Haushalte waren 2026 Teil der Sanierungsoffensive. Sowohl der Kesseltausch 2026 als auch „Sauber Heizen für Alle“ für Private 2026 wurden vorzeitig beendet, weil die verfügbaren Mittel ausgeschöpft waren.
Neue Registrierungen und Förderanträge sind derzeit nicht möglich. Bereits registrierte Projekte können – sofern alle jeweiligen Bedingungen erfüllt werden – weiterhin fertiggestellt, beantragt und abgerechnet werden. Zusätzlich lohnt sich ein Blick auf laufende Landes- und Gemeindeförderungen.
Kesseltausch 2026 – Ein-/Zweifamilienhaus / Reihenhaus
Status: Die Förderungsaktion ist abgeschlossen. Neue Registrierungen und Anträge sind nicht mehr möglich.
Was wurde gefördert? Der Austausch fossiler Heizsysteme wie Öl, Gas, Kohle/Koks oder Elektro-Direktheizungen auf Wärmepumpe, klimafreundliche Fernwärme oder Holzzentralheizung.
Hinweis: Fernwärme hatte Vorrang. Wärmepumpen oder Holzheizungen waren förderfähig, wenn ein Anschluss technisch nicht möglich oder wirtschaftlich unzumutbar war.
Wer konnte einreichen? Eigentümer von Ein-/Zweifamilienhäusern oder Reihenhäusern. Ein Mindestalter der Altanlage war nicht erforderlich; pro Standort war ein Zentralheizungssystem förderfähig.
Förderungsart der abgeschlossenen Aktion:
- Pauschale Zuschüsse bis 30 % der förderfähigen Kosten
- maximaler Förderbetrag für Wärmepumpen: 7.500 €
- Bonus für thermische Solaranlage: +2.500 €
- Bonus für Tiefen- oder Brunnenbohrung: +5.000 € für Sole-/Wasser-Wärmepumpen
Zeiträume: Förderfähig waren Maßnahmen ab 3. Oktober 2025. Die Registrierung und Antragstellung starteten am 24. November 2025. Registrierte Projekte mussten grundsätzlich innerhalb von neun Monaten umgesetzt und eingereicht werden.
Offizielle Informationen:
Kesseltausch 2026 – Mehrgeschossiger Wohnbau (MGW)
Status: Die Förderungsaktion ist abgeschlossen. Neue Registrierungen und Anträge sind nicht mehr möglich.
Was wurde gefördert? Der Austausch zentraler fossiler Heizanlagen im Mehrparteienhaus auf Wärmepumpe, Fernwärme oder Holzzentralheizung.
Hinweis: Fernwärme hatte Vorrang. Alternativen wie Wärmepumpen waren förderfähig, wenn ein Anschluss an effiziente Fernwärme technisch nicht möglich oder wirtschaftlich unzumutbar war.
Wer konnte einreichen? Gebäudeeigentümer, Eigentümergemeinschaften oder Hausverwaltungen. Ein Mindestalter der Bestandsanlage war nicht erforderlich.
Förderungsart der abgeschlossenen Aktion:
- bis 50 kW analog zum Programm für Einfamilien-/Zweifamilien-/Reihenhäuser: Pauschale Zuschüsse bis 30 % der förderfähigen Kosten, maximal 7.500 € für Wärmepumpen
- ab 50 kW: Zuschlag von 100 €/kW
- ab 100 kW: Zuschlag für Wärmepumpen von 100 €/kW
- bei Zentralisierung des Heizsystems: 2.000 € je angeschlossener Wohnung und 1.000 € je vorbereiteter Wohnung
- Solarbonus von 400 €/m² ab 6 m² sowie Bohrbonus von 100 €/kW
- maximal 30 % der förderfähigen Kosten
Zeiträume: Förderfähig waren Maßnahmen ab 3. Oktober 2025. Für registrierte Projekte galt ein Energieberatungsprotokoll als Voraussetzung.
Offizielle Informationen:
„Sauber Heizen für Alle“ 2026 – einkommensschwache Haushalte
Status: Die Förderungsaktion für Private 2026 ist beendet. Neue Registrierungen sind nicht mehr möglich. Eine Antragstellung ist nur noch für Personen möglich, die sich rechtzeitig über die Online-Plattform registriert haben.
Was wird beziehungsweise wurde gefördert? Der Ersatz einer fossilen Heizung durch Wärmepumpe, Holzzentralheizung oder Fernwärme im Ein-/Zweifamilienhaus oder Reihenhaus.
Wer konnte einreichen? Einkommensschwache Haushalte mit Hauptwohnsitz am Projektstandort. Die Förderung richtete sich an Eigentümerinnen und Eigentümer eines Ein-/Zweifamilienhauses oder Reihenhauses. Die Einkommenssituation wurde durch die jeweilige Landesförderungsstelle geprüft.
Förderungsart: Die Förderhöhe richtete sich nach Einkommen, Technologie und Landesförderung. Unter den Voraussetzungen der Aktion konnten Zuschüsse von bis zu 100 % der förderungsfähigen Kosten möglich sein.
Ablauf für bereits registrierte Haushalte: Nach der Registrierung erfolgen die Prüfung durch die Landesförderungsstelle, die Energieberatung, die Antragstellung und anschließend die Projektumsetzung. Nach Förderzusage stehen grundsätzlich neun Monate für die Fertigstellung zur Verfügung.
Offizielle Informationen:
Förderungen für Unternehmen – Die wichtigsten Rahmenbedingungen
Für Unternehmen, Gemeinden, Vereine und andere unternehmerisch tätige Organisationen bestehen im Herbst 2026 weiterhin Bundesförderungen für Wärmepumpen und Maßnahmen zur Wärmerückgewinnung. Die Programme werden über die Umweltförderung im Inland abgewickelt. Je nach Maßnahme muss der Antrag vor Projektbeginn oder nach Umsetzung eingebracht werden.
Wärmepumpe unter 100 kW
Was wird gefördert? Die Neuerrichtung von Wärmepumpen, Holzzentralheizungen sowie Anschlüssen an klimafreundliche oder hocheffiziente Nah- und Fernwärme für überwiegend betrieblich genutzte Anlagen mit einer thermischen Leistung von unter 100 kW.
Wer kann einreichen? Unternehmen, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen, Vereine und konfessionelle Einrichtungen.
Förderungsart: Die Förderung wird als Pauschalsatz nach Nennwärmeleistung berechnet und ist mit maximal 50 % der förderfähigen Kosten begrenzt. Sie wird als einmaliger, nicht rückzahlbarer Investitionskostenzuschuss im Rahmen der De-minimis-Regelung gewährt.
Zeiträume: Der Antrag wird nach Umsetzung des Projekts eingebracht, spätestens sechs Monate nach Rechnungslegung. Die Förderung steht vorbehaltlich verfügbarer Budgetmittel zur Verfügung.
Offizielle Informationen:
Wärmepumpenförderung ab 100 kW
Was wird gefördert? Elektrisch betriebene Großwärmepumpen ab 100 kW Nennwärmeleistung zur Bereitstellung von Heizwärme, Warmwasser, Prozesswärme oder zur Versorgung von Wärmenetzen. Förderfähig können unter anderem die Wärmepumpe, die Wärmequellenanlage, Speicher, Regeltechnik, Planung und Montage sein.
Wer kann einreichen? Unternehmen, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen, österreichische Gemeinden, Vereine und konfessionelle Einrichtungen mit überwiegend betrieblicher Nutzung.
Förderungsart: Die Förderung erfolgt als Investitionskostenzuschuss. Die genaue Förderhöhe richtet sich nach den aktuellen Förderrichtlinien und dem konkreten Projekt.
Wichtige Voraussetzungen: Seit 1. Jänner 2026 muss das eingesetzte Kältemittel ein Treibhauspotenzial von weniger als 750 aufweisen. Außerdem muss die Jahresarbeitszahl der Wärmepumpenanlage mindestens 3,8 betragen.
Zeiträume: Der Antrag muss vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung, Lieferung, dem Baubeginn oder einer anderen unumkehrbaren Verpflichtung erfolgen.
Offizielle Informationen:
Energiesparen in Betrieben – Wärmerückgewinnung ab 100 kW
Was wird gefördert? Projekte zur Abwärmenutzung und Wärmerückgewinnung in Produktions-, Lüftungs- oder Kälteprozessen. Dazu können auch Wärmepumpen zur Erschließung von Niedertemperaturabwärme zählen.
Wer kann einreichen? Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen.
Förderungsart: Die Förderung wird als einmaliger, nicht rückzahlbarer Investitionskostenzuschuss vergeben. Die Fördersätze und Obergrenzen richten sich nach der Art der Maßnahme, der Unternehmensgröße und den geltenden Förderbedingungen.
Zeiträume: Die Antragstellung muss vor Projektbeginn erfolgen. Förderungen werden vorbehaltlich verfügbarer Budgetmittel vergeben.
Offizielle Informationen:
Förderarchiv – Entwicklung der Wärmepumpenförderung in Österreich
Die österreichischen Förderprogramme für den Umstieg auf erneuerbare Heizsysteme haben sich seit 2020 mehrfach verändert. Dieses Archiv zeigt die wichtigsten Bundesinitiativen im Überblick.
2023–2024 | Bundesförderung „Raus aus Öl und Gas“
- Zweck: Ersatz fossiler Heizungen durch Wärmepumpen, Biomasseanlagen oder klimafreundliche Fernwärme im Rahmen der Sanierungsoffensive 2023/24.
- Zielgruppe: Ein- und Zweifamilienhäuser, Reihenhäuser sowie Mehrparteienhäuser mit eigenen Richtlinien und Infoblättern.
- Abwicklung: Über die Bundesförderstelle umweltfoerderung.at; keine Einkommensprüfung, ein Antrag pro Standort.
- Status: Programm beendet. Danach folgte die inzwischen ebenfalls abgeschlossene Sanierungsoffensive 2026.
2021–2022 | Sanierungsoffensive / „Raus aus Öl Bonus“
- Zweck: Ausbau der Bundesförderung für Heizungstausch und thermisch-energetische Sanierungen wie Gebäudehülle, Fenster und Dach.
- Erweiterung: Einbeziehung von Mehrparteienhäusern und teils gewerblichen Gebäuden; Koordination über die Umweltförderung im Inland.
- Abwicklung: Über umweltfoerderung.at mit spezifischen Infoblättern je Maßnahme.
- Status: Zeitlich befristet; ging in spätere Förderprogramme über.
2020 | Start der bundeseinheitlichen Wärmepumpenförderung
- Zweck: Ausbau bundesweiter Förderungen für den Heizungstausch im Rahmen der Umweltförderung im Inland.
- Zielsetzung: Reduktion fossiler Heizsysteme und Senkung der CO₂-Emissionen im Gebäudesektor.
- Abwicklung: Über die Bundesförderstelle umweltfoerderung.at auf Basis des Umweltförderungsgesetzes.
- Status: Ausgangspunkt für die nachfolgenden Förderprogramme des Bundes.
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