
Förderung für Wärmepumpen in Niederösterreich
In Niederösterreich können Wärmepumpen je nach Ausgangssituation über die Wohnbauförderung des Landes unterstützt werden. Relevant sind vor allem die Eigenheimförderung für Neubauten und den Ersterwerb bestimmter Immobilien sowie die Eigenheimsanierung für bestehende Gebäude.
Welche Förderung infrage kommt, hängt insbesondere davon ab, ob es sich um einen Neubau, den Ersterwerb eines Reihenhauses oder um den Austausch einer Heizung in einem bestehenden Eigenheim handelt.
Welche Förderungen gibt es für Wärmepumpen in Niederösterreich?
Für die Errichtung eines Eigenheims oder den Ersterwerb eines Reihenhauses kann eine Wärmepumpe im Rahmen der NÖ Eigenheimförderung berücksichtigt werden. Bei bestehenden Eigenheimen kann ein Heizungstausch im Rahmen der NÖ Eigenheimsanierung förderbar sein.
Die Bundesförderung „Kesseltausch 2026“ kann hingegen nicht mehr neu beantragt werden, da die vorgesehenen Bundesmittel ausgeschöpft sind. Bereits bestehende Registrierungen und eingereichte Anträge bleiben davon unberührt.
Eigenheimförderung in Niederösterreich
Sie planen ein Haus zu bauen oder ein Reihenhaus von einem befugten Bauträger zu erwerben? Dann kann die Eigenheimförderung des Landes Niederösterreich interessant sein. Sie wird als Darlehen vergeben und basiert auf einem Punktesystem: Je mehr Fördervoraussetzungen erfüllt werden, desto höher kann das Förderdarlehen ausfallen.
Voraussetzungen sind unter anderem ein Mindeststandard bei der Gesamtenergieeffizienz, der Einbau eines hocheffizienten alternativen Heizsystems wie einer elektrisch betriebenen Wärmepumpe, die Nutzung als Hauptwohnsitz sowie die Einhaltung der Einkommensgrenzen. Antragstellerinnen und Antragsteller müssen österreichische Staatsbürgerinnen bzw. Staatsbürger oder gleichgestellt sein, etwa als EWR-Bürgerinnen oder EWR-Bürger.
Wie hoch ist der Förderbetrag?
Die Eigenheimförderung wird als Landesdarlehen mit einer Laufzeit von wahlweise 27,5 oder 34,5 Jahren vergeben und mit 1 % jährlich im Nachhinein verzinst.
Die Höhe setzt sich aus vier Bausteinen zusammen:
- Basisförderung für energieeffizientes Bauen
- Ergänzungen zur Basisförderung für Haustechnik, Sicherheit, Ökologie und Behaglichkeit
- Ergänzung für Lagequalität, etwa bei Bauvorhaben im Ortskern oder in einer Abwanderungsgemeinde
- Familienförderung
Für die Basisförderung stehen bei Neuerrichtung eines Eigenheims oder beim Ersterwerb eines Reihenhauses 65 Punkte zu je 300 Euro zur Verfügung. Durch zusätzliche Maßnahmen wie Photovoltaik- oder Solaranlagen, ökologische Baustoffe, Wohnraumlüftung oder Sicherheitsmaßnahmen sind weitere Punkte möglich.
Insgesamt können aus Basisförderung und Ergänzungen zur Basisförderung bis zu 100 Punkte und damit bis zu 30.000 Euro Förderdarlehen entstehen. Mit der Förderung für Lagequalität sind für Eigenheime und Reihenhäuser bis zu 140 Punkte beziehungsweise bis zu 42.000 Euro möglich. Die Familienförderung kann den Betrag zusätzlich erhöhen.
Ab 1. Jänner 2027 gelten für geförderte Eigenheime neue Regelungen: Die Wohnnutzfläche darf dann höchstens 170 m² betragen. Bei 151 bis 170 m² beträgt der Darlehensbetrag pro erreichtem Punkt 150 Euro statt 300 Euro. Die Familienförderung bleibt unverändert.
Eigenheimsanierung: Förderung für den Heizungstausch
Für bestehende Eigenheime kann die NÖ Eigenheimsanierung relevant sein. Sie unterstützt unter anderem die Umstellung auf hocheffiziente alternative Heiz- und Warmwassersysteme wie Wärmepumpen.
Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Annuitätenzuschuss in Höhe von jährlich 4 % der förderbaren Sanierungskosten für zehn Jahre gewährt. Voraussetzung ist ein Bankdarlehen.
Es gibt zwei Fördervarianten:
- Sanierung mit Energieausweis: Diese Variante eignet sich für umfassende thermisch-energetische Sanierungen. Der Heizwärmebedarf muss durch die Maßnahmen um mindestens 40 % verbessert werden.
- Sanierung ohne Energieausweis: Diese Variante kommt für Einzelmaßnahmen wie eine Heizungserneuerung, Fenster- oder Dachsanierung infrage.
Anträge können ausschließlich von natürlichen Personen für fertiggestellte Gebäude gestellt werden. Nach Abschluss der Arbeiten muss ein Hauptwohnsitz nachgewiesen werden. Der Förderantrag ist spätestens ein Jahr nach Beginn der beantragten Sanierungsmaßnahmen einzureichen.
Auf einen Blick
Was wird gefördert?
Wärmepumpen können in Niederösterreich im Rahmen der Eigenheimförderung für Neubauten und Reihenhaus-Ersterwerb sowie im Rahmen der Eigenheimsanierung für bestehende Eigenheime berücksichtigt werden.
Welche Förderung passt zu meinem Vorhaben?
Für Neubau oder Ersterwerb eines Reihenhauses ist die Eigenheimförderung relevant. Für den Austausch einer bestehenden Heizung in einem Eigenheim kommt die Eigenheimsanierung infrage.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Eigenheimförderung wird als Landesdarlehen nach einem Punktesystem vergeben. Bei der Eigenheimsanierung beträgt der nicht rückzahlbare Annuitätenzuschuss jährlich 4 % der förderbaren Sanierungskosten über zehn Jahre.
Wichtige Voraussetzungen
Je nach Förderweg gelten Anforderungen an Energieeffizienz, Heizsystem, Einkommen, Hauptwohnsitz und fristgerechte Antragstellung. Bei der Eigenheimförderung ist außerdem eine Grundbucheintragung des Darlehens erforderlich.
Wichtig zur Bundesförderung 2026
Die Bundesförderung „Kesseltausch 2026“ ist für neue Registrierungen und Anträge ausgeschöpft. Bereits registrierte oder eingereichte Projekte werden weiterhin nach den geltenden Förderbedingungen bearbeitet.
Nützliche Links
Eigenheimförderung des Landes Niederösterreich
Eigenheimsanierung des Landes Niederösterreich

