Finden Sie die Wärmepumpe, die zu Ihnen passt!

Formular ausfüllen und Angebote verschiedener Anbieter vergleichen

Förderung für Wärmepumpen in Tirol

Das Land Tirol bietet seinen Bürgerinnen und Bürgern zwei Möglichkeiten zur Finanzierung einer Wärmepumpe. Dabei kann zwischen der gezielten Förderung von hocheffizienten Wärmepumpen oder der Inanspruchnahme der Wohnbauförderung gewählt werden. Im Folgenden werden beide Alternativen näher betrachtet.

Bild von Svenja Hürter

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Letztes Update: 16. Februar 2024

1. Förderung von hocheffizienten Wärmepumpen

Sie haben ein Einfamilienhaus mit maximal zwei Wohneinheiten neu gebaut oder sind gerade dabei eins zu sanieren? Zusätzlich haben Sie noch keine Wohnbauförderung in Anspruch genommen? Dann ist die Förderung von hocheffizienten Wärmepumpen interessant für Sie.

Das Besondere hierbei: Der Antrag zur Förderung muss erst nach Inbetriebnahme per Online-Formular eingereicht werden. Allerdings muss die Installation der Wärmepumpe im Zeitraum vom 1. Juli 2020 bis 31. Dezember 2024 stattgefunden haben. Eine weitere Anforderung ist die Anmeldung des Gebäudes als Hauptwohnsitz.

Wie hoch ist der Förderbetrag?

Die Förderung wird als einmalig, nicht rückzahlbarer Zuschuss an Privatpersonen ausgezahlt. Bei Installation einer Erd- und Grundwasserwärmepumpe erhalten Sie pauschal 3.000 Euro und für Luftwärmepumpen können Sie mit einem Pauschalbetrag von 700 Euro rechnen.

Auf einen Blick
  • Was wird gefördert?

    Erstinstallation von Wärmepumpenheizungen in neu errichteten bzw. im Zuge eines Zu- und Umbaus ausgebauten Eigenheims (Neubau und Sanierung von Einfamilienhäusern)

  • Wer kann die Förderung beantragen?

    Privatpersonen

  • Wie hoch ist die Förderung?

    Einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss (für Erd- und Grundwasserwärmepumpe = 3000 Euro, Luftwärmepumpen = 700 Euro)

  • Welche Anforderungen gibt es?

    diverse technisches Voraussetzungen an die Wärmepumpen (z.B. Vorlauftemperatur des Heizsystems max. 40°C), Hauptwohnsitz

  • Fristen

    Antragstellung für Anlagen, die zwischen 1.7.2020 und 31.12.2024 in Betrieb genommen wurden/werden, Antrag ist nach Inbetriebnahmen der Anlage zu stellen

  • Nützliche Links

    Offizielle Webseite Land Tirol, Broschüre und Richtlinien

2. Wohnbauförderung für Wärmepumpen

Die Beantragung der Wohnbauförderung ist etwas komplexer als die Ansuche für die Förderung von hocheffizienten Wärmepumpen, da sie zusätzlich eine Förderung zur Errichtung oder zum Ersterwerb eines Wohnhauses, einer Wohnung oder eines Wohnheims erhalten. Zudem kann sie nicht nur von Privatpersonen beantragt werden, sondern auch von Gemeinden, Vereinen etc. Es kann zwischen drei Arten der Förderung gewählt werden: einem Kredit, einer Beihilfe oder einem Zuschuss. Der Einsatz eines hocheffizienten alternativen Energiesystems, wie z.B. einer Wärmepumpe, ist Voraussetzung zum Erhalt der Wohnbauförderung.

Wie hoch ist der Förderbetrag?

Die Höhe Ihrer Förderung hängt von der gewählten Förderart ab. Der Zuschuss, auch als Wohnbauscheck bekannt, stellt einen einmaligen, nicht rückzahlbaren Betrag dar und kann bis zu 35 % des fiktiven Förderungskredits betragen. Der Kredit wird durch einen Pauschalbetrag oder einen Fixbetrag pro m2 förderbarer Nutzfläche ermittelt und muss in verzinsten Raten über eine Laufzeit von 37,5 Jahren zurückgezahlt werden. Die Details zur Höhe der Beihilfe entnehmen Sie der weiter unten verlinkten Broschüre.

Auf einen Blick
  • Was wird gefördert?

    Wohnbauförderung, die neben der Errichtung, dem Ersterwerb von Wohnhäusern und Wohnungen u.a. auch den Einbau von Wärmepumpen bezuschusst

  • Wer kann die Förderung beantragen?

    Privatpersonen, Gemeinden etc.

  • Wie hoch ist die Förderung?

    Auszahlung der Förderung frei wählbar: entweder als einmaliger Zuschuss, als Kredit oder Beihilfe basierend auf Punktesystem für energieeffiziente und nachhaltige Bauweise etc.

  • Welche Anforderungen gibt es?

    Hauptwohnsitz, diverse gebäudebezogene Gegebenheiten (inkl. der Einbau eines hocheffizienten, alternativen Energiesystems für Heizungs- und Warmwasserbereitung, wie z.B. einer Wärmepumpe), Einkommensgrenze darf nicht überschritten werden

  • Fristen

    Antrag ist vor Baubeginn oder spätestens nach 6 Monaten nach Baubeginn bzw. Erwerb einzureichen

  • Nützliche Links

    Offizielle Webseite Land Tirol, Broschüre und Richtlinien