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Förderung für Wärmepumpen in Tirol

Das Land Tirol unterstützt den Einbau von Wärmepumpen 2026 vor allem im Rahmen der Wohnbauförderung und der Wohnhaussanierung. Je nach Vorhaben können Wärmepumpen als hocheffizientes alternatives Energiesystem berücksichtigt oder als Sanierungsmaßnahme gefördert werden. Im Folgenden werden die wichtigsten Fördermöglichkeiten näher betrachtet.

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Bild von Manuela Azim Zadeh

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Letztes Update: 8. Juni 2026

Welche Förderungen gibt es für Wärmepumpen in Tirol?

Für Wärmepumpen sind in Tirol 2026 vor allem zwei Förderwege relevant: die Förderung im Rahmen der Wohnbauförderung bei Neubau oder Ersterwerb eines Eigenheims sowie die Förderung im Rahmen der Wohnhaussanierung. Die bisherige eigenständige Impulsförderung für hocheffiziente Wärmepumpen bezog sich auf Anlagen mit Inbetriebnahme bis 31. Dezember 2025 und wird daher nicht mehr als aktuelle Fördermöglichkeit dargestellt.

1. Förderung für Wärmepumpen im Rahmen der Wohnbauförderung

Im Rahmen der Tiroler Wohnbauförderung kann der Einsatz einer Wärmepumpe bei Neubau oder Ersterwerb eines Eigenheims berücksichtigt werden. Gefördert wird ein Wohnhaus mit höchstens zwei Wohnungen. Voraussetzung ist unter anderem, dass das geförderte Eigenheim künftig als Hauptwohnsitz genutzt wird und die geltenden Energiekennzahlen eingehalten werden.

Für die Haustechnik ist der Einsatz eines hocheffizienten alternativen Energiesystems vorgesehen. Dazu zählen unter anderem Biomasseheizungen, Fern- oder Nahwärme sowie Wärmepumpen mit den Wärmequellen Erdreich, Grundwasser oder Luft. Bei Wärmepumpen darf die Vorlauftemperatur des Wärmeabgabesystems grundsätzlich maximal 40 °C betragen.

Wie hoch ist der Förderbetrag?

Die Höhe der Förderung hängt von der gewählten Förderart ab. Der Zuschuss, auch als Wohnbauscheck bekannt, stellt einen einmaligen, nicht rückzahlbaren Betrag dar und kann bis zu 35 % des fiktiven Förderungskredits betragen. Alternativ kann die Förderung als Kredit oder Beihilfe gewährt werden.

Für energiesparende und umweltfreundliche Maßnahmen werden zusätzlich Punkte vergeben. Für den Einbau einer Wärmepumpe werden 4 Punkte angerechnet. Die konkrete Förderhöhe hängt unter anderem von der förderbaren Nutzfläche, dem Punktewert und den geltenden Voraussetzungen der Tiroler Wohnbauförderung ab.

Auf einen Blick
  • Was wird gefördert?

    Wohnbauförderung für Neubau oder Ersterwerb eines Eigenheims, bei dem eine Wärmepumpe als hocheffizientes alternatives Energiesystem eingesetzt wird

  • Wer kann die Förderung beantragen?

    Privatpersonen, sofern die Voraussetzungen der Tiroler Wohnbauförderung erfüllt sind

  • Wie hoch ist die Förderung?

    Förderung wahlweise als Förderungskredit, Wohnbauscheck oder Beihilfe. Der Wohnbauscheck beträgt bis zu 35 % des fiktiven Förderungskredits.

    Zusätzlich werden für eine Wärmepumpe 4 Punkte im Rahmen der Zusatzförderung für energiesparende und umweltfreundliche Maßnahmen vergeben.

  • Welche Anforderungen gibt es?

    Hauptwohnsitz, Einhaltung der Einkommensgrenzen und Energiekennzahlen, Einbau eines hocheffizienten alternativen Energiesystems wie einer Wärmepumpe sowie Einhaltung der technischen und förderrechtlichen Voraussetzungen der Tiroler Wohnbauförderung

  • Fristen

    Das Ansuchen ist vor Baubeginn oder spätestens 6 Monate nach Baubeginn bzw. Erwerb einzureichen.

  • Nützliche Links

    Offizielle Webseite Land Tirol - Wohnbauförderung, Übersicht über die angemessenen Gesamtbaukosten ab 2026

2. Förderung für Wärmepumpen im Rahmen der Wohnhaussanierung

Für bestehende Gebäude kann der Einbau einer Wärmepumpe im Rahmen der Tiroler Wohnhaussanierung gefördert werden. Förderfähig sind unter anderem Maßnahmen zur Verminderung des Energieverlustes, des Energieverbrauches und des Schadstoffausstoßes von Heizungen sowie der Einbau energiesparender Heizungen.

Für Heizungsmaßnahmen muss die behördliche Baubewilligung des Gebäudes zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 10 Jahre zurückliegen. Gefördert werden Wärmepumpen mit den Wärmequellen Grundwasser, Erdreich oder Luft, sofern die technischen Anforderungen eingehalten werden. Das Gebäude muss dem regelmäßigen Wohnbedürfnis dienen und als Hauptwohnsitz genutzt werden.

Die Wärmepumpe muss die EHPA-Gütesiegelkriterien in der jeweils gültigen Version erfüllen. Das eingesetzte Kältemittel darf ein GWP von 2.000 nicht überschreiten. Außerdem gelten maximale Vorlauftemperaturen des Wärmeabgabesystems: 55 °C bei Wasser-Wasser- und Sole-Wasser-Wärmepumpen sowie 50 °C bei Luft-Wasser-Wärmepumpen.

Wie hoch ist der Förderbetrag?

Für Wärmepumpen kann zwischen einem Einmalzuschuss und einem Annuitätenzuschuss gewählt werden. Der Einmalzuschuss beträgt 25 % der förderbaren Kosten. Beim Annuitätenzuschuss werden 35 % der Anfangsbelastung eines Bankkredits gefördert.

Beim Austausch alter Heizungsanlagen oder Kessel auf Basis fossiler Brennstoffe gegen ein hocheffizientes alternatives System kann zusätzlich ein Bonus von maximal 3.000 Euro gewährt werden.

Für Wärmepumpen gelten spezifische Kostenobergrenzen abhängig von der Nennwärmeleistung und der Wärmequelle. Bei Luftwärmepumpen liegt die Kostenobergrenze bei 21.300 Euro für Anlagen unter 50 kW, 34.700 Euro für Anlagen von 50 bis 100 kW und 41.300 Euro für Anlagen über 100 kW. Bei Erdreich- und Wasser-Wärmepumpen liegt sie bei 37.300 Euro, 62.700 Euro bzw. 73.300 Euro.

Auf einen Blick
  • Was wird gefördert?

    Sanierungsmaßnahmen wie der Einbau einer Wärmepumpe als Heizungsanlage in bestehenden Wohngebäuden

  • Wer kann die Förderung beantragen?

    Eigentümer, Bauberechtigte, Eigentümergemeinschaften sowie Mieter im Rahmen der Tiroler Wohnhaussanierung, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind

  • Wie hoch ist die Förderung?

    Einmalzuschuss: 25 % der förderbaren Kosten

    Annuitätenzuschuss: 35 % der Anfangsbelastung eines Bankkredits

    Zusätzlicher Bonus von maximal 3.000 Euro beim Austausch einer fossilen Heizungsanlage gegen ein hocheffizientes alternatives System

  • Welche Anforderungen gibt es?

    Hauptwohnsitz, Gebäudealter von mindestens 10 Jahren bei Heizungsmaßnahmen, Einhaltung der technischen Anforderungen an Wärmepumpen, Produktdeklaration in der GET-Produktdatenbank sowie fachgerechte Ausführung durch befugte Personen

  • Fristen

    Förderansuchen für Wohnhaussanierungsvorhaben sind spätestens 18 Monate nach Vollendung des Vorhabens oder der Rechnungslegung einzureichen. Die Wohnhaussanierungsrichtlinie 2026 gilt für Ansuchen, die ab dem 01.01.2026 eingereicht werden.

  • Nützliche Links

    Offizielle Webseite Land Tirol - Wärmepumpenheizung, Offizielle Webseite Land Tirol - Wohnhaussanierung, Wohnhaussanierungsrichtlinie 2026