Förderung für Wärmepumpen in Tirol
Das Land Tirol bietet seinen Bürgerinnen und Bürgern mehrere Möglichkeiten zur Finanzierung einer Wärmepumpe. Dabei kann zwischen der gezielten Förderung von hocheffizienten Wärmepumpen, der Inanspruchnahme der Wohnbauförderung oder Wohnhaussanierung gewählt werden. Im Folgenden werden die Alternativen näher betrachtet.
1. Förderung von hocheffizienten Wärmepumpen
Sie haben ein Eigenheim mit bis zu zwei Wohneinheiten und haben weder neu gebaut noch saniert? Dann ist die Förderung von hocheffizienten Wärmepumpen interessant für Sie. Denn diese einkommensunabhängige Impulsförderung steht auch all jenen zur Verfügung, die keine Wohnbauförderung in Anspruch nehmen können.
Das Besondere hierbei: Der Antrag zur Förderung muss erst nach Inbetriebnahme per Online-Formular eingereicht werden. Allerdings muss die Installation der Wärmepumpe im Zeitraum vom 1. Juli 2021 bis 31. Dezember 2025 stattgefunden haben. Eine weitere Anforderung ist die Anmeldung des Gebäudes als Hauptwohnsitz.
Wie hoch ist der Förderbetrag?
Die Förderung wird als einmalig, nicht rückzahlbarer Zuschuss an Privatpersonen ausgezahlt. Bei Installation einer Erd- und Grundwasserwärmepumpe erhalten Sie pauschal 3.000 Euro und für Luftwärmepumpen können Sie mit einem Pauschalbetrag von 700 Euro rechnen.
- Was wird gefördert?
Erstinstallation von Wärmepumpenheizungen in neu errichteten bzw. im Zuge eines Zu- und Umbaus ausgebauten Eigenheims (Neubau und Sanierung von Einfamilienhäusern)
- Wer kann die Förderung beantragen?
Privatpersonen
- Wie hoch ist die Förderung?
Einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss (für Erd- und Grundwasserwärmepumpe = 3000 Euro, Luftwärmepumpen = 700 Euro)
- Welche Anforderungen gibt es?
diverse technisches Voraussetzungen an die Wärmepumpen (z.B. Vorlauftemperatur des Heizsystems max. 40°C), Hauptwohnsitz, Liste förderbarer Wasser-Wasser Wärmepumpe, Liste förderbarer Sole-Wasser Wärmepumpe, Liste förderbarer Luft-Wasser Wärmepumpen
- Fristen
Antragstellung für Anlagen, die zwischen 1. Juli 2021 und 31. Dezember 2025 in Betrieb genommen wurden/werden, Antrag ist nach Inbetriebnahmen der Anlage zu stellen
- Nützliche Links
Offizielle Webseite Land Tirol, Broschüre und Richtlinien von 2024, Online Formular
2. Förderung für Wärmepumpen im Rahmen der Wohnbauförderung
Die Beantragung der Wohnbauförderung ist etwas komplexer als die Ansuche für die Förderung von hocheffizienten Wärmepumpen, da sie zusätzlich eine Förderung zur Errichtung oder zum Ersterwerb eines Wohnhauses, einer Wohnung oder eines Wohnheims erhalten. Zudem kann sie nicht nur von Privatpersonen beantragt werden, sondern auch von Gemeinden, Vereinen etc. Es kann zwischen drei Arten der Förderung gewählt werden: einem Kredit, einer Beihilfe oder einem Zuschuss. Der Einsatz eines hocheffizienten alternativen Energiesystems, wie z.B. einer Wärmepumpe, ist Voraussetzung zum Erhalt der Wohnbauförderung.
Wie hoch ist der Förderbetrag?
Die Höhe Ihrer Förderung hängt von der gewählten Förderart ab. Der Zuschuss, auch als Wohnbauscheck bekannt, stellt einen einmaligen, nicht rückzahlbaren Betrag dar und kann bis zu 35 % des fiktiven Förderungskredits betragen. Der Kredit wird durch einen Pauschalbetrag oder einen Fixbetrag pro m2 förderbarer Nutzfläche ermittelt und muss in verzinsten Raten über eine Laufzeit von 37,5 Jahren zurückgezahlt werden. Die Details zur Höhe der Beihilfe entnehmen Sie der weiter unten verlinkten Broschüre.
- Was wird gefördert?
Wohnbauförderung, die neben der Errichtung, dem Ersterwerb von Wohnhäusern und Wohnungen u.a. auch den Einbau von Wärmepumpen bezuschusst
- Wer kann die Förderung beantragen?
Privatpersonen, Gemeinden etc.
- Wie hoch ist die Förderung?
Auszahlung der Förderung frei wählbar: entweder als einmaliger Zuschuss, als Kredit oder Beihilfe basierend auf Punktesystem für energieeffiziente und nachhaltige Bauweise etc.
- Welche Anforderungen gibt es?
Hauptwohnsitz, diverse gebäudebezogene Gegebenheiten (inkl. der Einbau eines hocheffizienten, alternativen Energiesystems für Heizungs- und Warmwasserbereitung, wie z.B. einer Wärmepumpe), Einkommensgrenze darf nicht überschritten werden
- Fristen
Antrag ist vor Baubeginn oder spätestens nach 6 Monaten nach Baubeginn bzw. Erwerb einzureichen
- Nützliche Links
3. Förderung für Wärmepumpen im Rahmen der Wohnhaussanierung
Die Beantragung der Wohnhaussanierung ist ebenfalls etwas komplexer als die Ansuche für die Förderung von hocheffizienten Wärmepumpen, da sie zusätzlich eine Förderung zur Sanierung eines Wohnhauses, einer Wohnung oder eines Wohnheims erhalten. Es kann zwischen zwei Arten der Förderung gewählt werden: einem Einmalzuschuss und einem Annuitätenzuschuss.
Wie hoch ist der Förderbetrag?
Die Höhe Ihrer Förderung hängt von der gewählten Förderart ab. Der Einmalzuschuss stellt einen einmaligen, nicht rückzahlbaren Betrag dar und kann je nach Maßnahme 15 bis 50 % der förderbaren Kosten betragen. Bei dem Annuitätenzuschuss handelt es sich um einen Zuschuss zur Rückzahlungsrate bei Kreditfinanzierung, der je nach Maßnahme 25 bis 55 % der Anfangsbelastung des Kredits (Berechnungsgrundlage förderbare Kosten) beträgt.
- Was wird gefördert?
Sanierungsmaßnahmen/umweltfreundliche Maßnahme, wie zum Beispiel u.a. der Einbau einer Wärmepumpe
- Wer kann die Förderung beantragen?
Privatpersonen
- Wie hoch ist die Förderung?
Auszahlung der Förderung frei wählbar: entweder als einmaliger Zuschuss mit 25 % oder Annuitätenzuschuss mit 35%
- Welche Anforderungen gibt es?
Hauptwohnsitz, diverse gebäudebezogene und technische Voraussetzungen (für Details verweisen wir auf die unten verlinkte Broschüre)
- Fristen
Antrag ist spätestens 18 Monate nach Vollendung des Vorhabens oder der Rechnungslegung, Beantragung bis 31.12.2027 möglich
- Nützliche Links