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Förderung für Wärmepumpen in der Steiermark

Wenn Sie Ihre alte Heizungsanlage durch eine Wärmepumpe ersetzen möchten, steht Ihnen die Förderung "Heizungstausch und solarthermische Anlagen" des Landes Steiermark zur Verfügung. Alle erforderlichen Anforderungen sowie die genaue Förderhöhe finden Sie in unserem Beitrag.

Bild von Svenja Hürter

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Letztes Update: 12. Februar 2025

Förderung von Wärmepumpen des Landes Steiermark

Das Land Steiermark fördert den Heizungstausch bei Bestandsgebäuden mit einer Heizungsanlage basierend auf fossilen Brennstoffen (z.B. Flüssiggas, Erdöl, Erdgas, Kohle) oder Stromheizung. Gefördert werden u.a. Wärmepumpen für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie für Gebäude ab 3 Wohneinheiten, Sondernutzungen und Kleinstunternehmen, wenn ein Anschluss an ein verfügbares Nah- oder Fernwärmenetz nicht möglich ist. Das Förderprogramm richtet sich u.a. an Privatpersonen, Vereine, Gemeinden und öffentliche Einrichtungen. Die Aktion läuft bis zum 31. Dezember 2025.

Wie hoch ist der Förderbetrag?

Der einmalig ausgezahlte und nicht zurückzahlbare Förderbetrag beläuft sich auf maximal 30 % der förderfähigen Investitionskosten. Privatpersonen mit einem Ein- oder Zweifamilienhäusern können für eine Grundwasser- und Geothermiewärmepumpe mit maximal 3.000 Euro rechnen. Für Luftwärmepumpen erhalten sie maximal 1.000 Euro. Allerdings können Sie zusätzlich 500 Euro Zuschlag bekommen, wenn Sie gleichzeitig eine Photovoltaikanlage installieren lassen. Bei der Festlegung des Förderbetrags für Gebäude ab 3 Wohneinheiten, Sondernutzungen oder Kleinstunternehmen ist die Nennwärmleistung der installierten Wärmepumpeanlage von Bedeutung. Eine Anlage mit weniger als 50 kW kann bis zu 3.000 Euro Förderung mit sich bringen. Anlagen mit 50 kW bis 100 kW erhalten 5.000 Euro und Anlagen ≥ 100 kW können 6.000 Euro Förderung erzielen.

 

Auf einen Blick
  • Was wird gefördert?

    Wärmepumpen als Ersatz für bestehende fossile Heizungssysteme oder Stromheizungen

  • Wer kann die Förderung beantragen?

    Privatpersonen, Kleinstunternehmen, Gemeinden und Vereine

  • Wie hoch ist die Förderung?

    Einmaliger Zuschuss, maximal 30 % der Investitionskosten (zwischen 1.000 und 6.000 Euro),

  • Welche Anforderungen gibt es?

    keine Anschlussmöglichkeit an ein Nah-/Fernwärmenetz möglich, Antragsstellung vor vor der Umsetzung der Maßnahme, diverse technische Anforderungen an die Anlage (z.B. EHPA-Gütesiegelkriterien)

  • Fristen

    Antragstellung nur im Zeitraum 1.1.2025-31.12.2025 möglich, und nur solange finanzielle Mittel verfügbar sind

  • Nützliche Links

    Offizielle Webseite Steiermark, Infoblatt