Förderung für Wärmepumpen in der Steiermark
Aktuell gibt es keine aktive Landesförderung für Wärmepumpen in der Steiermark. Neue Förderanträge können derzeit nicht eingereicht werden. Sobald das Land Steiermark eine neue Förderaktion veröffentlicht, werden wir diese Seite aktualisieren. Nachfolgend finden Sie Informationen zur mittlerweile ausgelaufenen Wärmepumpen-Förderung des Landes, die zur Orientierung dienen.
Hinweis: Aktuell ist die Landesförderung für Wärmepumpen in der Steiermark ausgesetzt. Bereits eingereichte Anträge werden noch bearbeitet, neue Förderansuchen sind derzeit jedoch nicht möglich. Eine Nachfolgeregelung wurde bislang nicht veröffentlicht.
Die folgenden Informationen beziehen sich auf die inzwischen ausgelaufene Förderaktion des Landes Steiermark und dienen ausschließlich zur Orientierung.
Ehemalige Förderung von Wärmepumpen des Landes Steiermark
Das Land Steiermark förderte den Heizungstausch bei Bestandsgebäuden mit einer Heizungsanlage basierend auf fossilen Brennstoffen (z.B. Flüssiggas, Erdöl, Erdgas, Kohle) oder Stromheizung. Gefördert wurden u.a. Wärmepumpen für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie für Gebäude ab 3 Wohneinheiten, Sondernutzungen und Kleinstunternehmen, wenn ein Anschluss an ein verfügbares Nah- oder Fernwärmenetz nicht möglich war. Das Förderprogramm richtete sich u.a. an Privatpersonen, Vereine, Gemeinden und öffentliche Einrichtungen. Die Förderaktion lief bis zum 31. Dezember 2025.
Wie hoch war der Förderbetrag?
Der einmalig ausgezahlte und nicht zurückzahlbare Förderbetrag belief sich auf maximal 30 % der förderfähigen Investitionskosten. Privatpersonen mit einem Ein- oder Zweifamilienhaus konnten für eine Grundwasser- und Geothermiewärmepumpe bis zu 3.000 Euro erhalten. Für Luftwärmepumpen wurden maximal 1.000 Euro gewährt. Zusätzlich war ein Zuschlag von 500 Euro möglich, wenn gleichzeitig eine Photovoltaikanlage installiert wurde. Bei der Festlegung des Förderbetrags für Gebäude ab 3 Wohneinheiten, Sondernutzungen oder Kleinstunternehmen war die Nennwärmeleistung der installierten Wärmepumpenanlage maßgeblich. Eine Anlage mit weniger als 50 kW konnte bis zu 3.000 Euro Förderung erhalten. Anlagen mit 50 kW bis 100 kW erhielten 5.000 Euro und Anlagen ≥ 100 kW konnten 6.000 Euro Förderung erhalten.
- Was wurde gefördert?
Wärmepumpen als Ersatz für bestehende fossile Heizungssysteme oder Stromheizungen
- Wer konnte die Förderung beantragen?
Privatpersonen, Kleinstunternehmen, Gemeinden und Vereine
- Wie hoch war die Förderung?
Einmaliger Zuschuss, maximal 30 % der Investitionskosten (zwischen 1.000 und 6.000 Euro)
- Welche Anforderungen galten?
Keine Anschlussmöglichkeit an ein Nah-/Fernwärmenetz, Antragstellung vor der Umsetzung der Maßnahme sowie diverse technische Anforderungen an die Anlage (z.B. EHPA-Gütesiegelkriterien)
- Förderzeitraum
Antragstellung war nur im Zeitraum 01.01.2025 bis 31.12.2025 möglich und nur solange finanzielle Mittel verfügbar waren.
- Nützliche Links


