Förderung für Wärmepumpen in der Steiermark
Wenn Sie Ihre alte Heizungsanlage durch eine Wärmepumpe ersetzen möchten, steht Ihnen die Förderung des Landes Steiermark zur Verfügung. Alle erforderlichen Anforderungen sowie die genaue Förderhöhe finden Sie in unserem Blogbeitrag.
Förderung von Wärmepumpen des Landes Steiermark
Das Land Steiermark fördert den Heizungstausch bei Bestandsgebäuden mit einer Heizungsanlage basierend auf fossilen Brennstoffen (z.B. Flüssiggas, Erdöl, Erdgas, Kohle) oder Stromheizung. Gefördert werden u.a. Wärmepumpen für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie für Gebäude ab 3 Wohneinheiten, Sondernutzungen und Kleinstunternehmen, wenn ein Anschluss an ein verfügbares Nah- oder Fernwärmenetz nicht möglich ist. Das Förderprogramm richtet sich u.a. an Privatpersonen, Vereine, Kleinstunternehmen, Schulen, Kindergärten und Pflegeheime. Die Aktion läuft noch bis Ende 2024 und kann mit der Bundesförderung “Raus aus Öl und Gas” kombiniert werden!
Wie hoch ist der Förderbetrag?
Der Förderbetrag beläuft sich auf maximal 30 % der förderfähigen Investitionskosten. Privatpersonen mit einem Ein- oder Zweifamilienhäusern können für eine Grundwasser- und Geothermiewärmepumpe mit maximal 2.500 Euro rechnen. Für Luftwärmepumpen erhalten sie maximal 1.000 Euro. Allerdings können Sie zusätzlich 500 Euro Zuschlag bekommen, wenn Sie gleichzeitig eine Photovoltaikanlage installieren lassen. Bei der Festlegung des Förderbetrags für Gebäude ab 3 Wohneinheiten, Sondernutzungen oder Kleinstunternehmen ist die Nennwärmleistung der installierten Wärmepumpeanlage von Bedeutung. Eine Anlage mit weniger als 50 kW kann bis zu 3.000 Euro Förderung mit sich bringen. Anlagen mit 50 kW bis 100 kW erhalten 5.000 Euro und Anlagen ≥ 100 kW können 6.000 Euro Förderung erzielen.
- Was wird gefördert?
Wärmepumpen als Ersatz für bestehende fossile Heizungssysteme oder Stromheizungen
- Wer kann die Förderung beantragen?
Privatpersonen, Kleinstunternehmen, Gemeinden und Vereine
- Wie hoch ist die Förderung?
Einmaliger Zuschuss, maximal 30 % der Investitionskosten (zwischen 1.000 und 6.000 Euro),
- Welche Anforderungen gibt es?
keine Anschlussmöglichkeit an ein Nah-/Fernwärmenetz möglich, Antragsstellung vor Lieferung und Montage der Anlage + Ausstellung von Rechnungen inklusive Zahlungsnachweise, diverse technische Anforderungen an die Anlage
- Kann die Landesförderung mit der Bundesförderung "Raus aus Öl und Gas" kombiniert werden?
Ja!
- Fristen
Antragstellung nur im Zeitraum 1.1.2024-31.12.2024 möglich, und nur solange finanzielle Mittel verfügbar sind
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