Förderung für Wärmepumpen in Wien
Wenn ein Anschluss an das Fernwärmenetz in Ihrem Haus nicht möglich ist, können Sie den Förderungsantrag “Errichtung und Umstellung/Nachrüstung vorhandener Heinzanlagen” für Wärmepumpen stellen.
Förderung für die Errichtung und Umstellung vorhandener Heizanlagen
Ähnlich wie die anderen Bundesländer, fördert auch Wien den Umstieg von fossilen Energieträgern wie Öl und Gas auf erneuerbare Energiequellen. Um die Förderung für eine Wärmepumpe zu erhalten, ist es entscheidend, im Voraus einen Nachweis von WIENENERGIE GesmbH zu erhalten, dass keine Möglichkeit besteht, das Gebäude an das Fernwärmenetz anzuschließen. Außerdem muss es als Hauptwohnsitz angemeldet sein. Der Antrag auf Förderung kann für Wohnungen, Eigenheime und Reihenhäuser sowohl von Eigentümern als auch Mietern gestellt werden. Zudem kann die Förderung der Stadt Wien mit der Bundesförderung “Raus aus Öl und Gas” kombiniert werden.
Wie hoch ist der Förderbetrag?
Bei der Förderung handelt es sich um einen einmaligen, nicht zurückzahlbaren Zuschuss von 35 % der förderbaren Investitionskosten. Pro Förderobjekt wird eine Maximalsumme von 35.000 Euro anerkannt. Der Zuschuss beträgt also maximal 12.250 Euro.
- Was wird gefördert?
Förderung für die Errichtung und Umstellung/Nachrüstung vorhandener Heizanlagen auf z.B. Wärmepumpen für Wohnungen, Eigenheim und Reihenhäuser
- Wer kann die Förderung beantragen?
Privatpersonen (Eigentümer_innen und Mieter_innen)
- Wie hoch ist die Förderung?
Einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss, 35 % der förderbaren Investitionskosten (max. 12.250 Euro)
- Kann die Landesförderung mit der Bundesförderung "Raus aus Öl und Gas" kombiniert werden?
Ja!
- Welche Anforderungen gibt es?
Hauptwohnsitz, Nachweis, dass Anschluss an Fernwärme nicht möglich ist
- Fristen
Bei Antragstellung dürfen Rechnungen ein Rechnungsdatum bis höchstens 6 Monate vor Antragstellung aufweisen.
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