Förderung für Wärmepumpen in Wien
Wenn Sie eine vorhandene Heizanlage auf eine Wärmepumpe umstellen oder nachrüsten möchten, können Sie in Wien den Förderungsantrag „Errichtung und Umstellung/Nachrüstung vorhandener Heizanlagen“ stellen.
Förderung für die Errichtung und Umstellung vorhandener Heizanlagen
Ähnlich wie die anderen Bundesländer fördert auch Wien den Umstieg von fossilen Energieträgern wie Öl und Gas auf erneuerbare Energiequellen. Gefördert werden die Errichtung, Umstellung oder Nachrüstung vorhandener Heizanlagen auf hocheffiziente alternative Energiesysteme, wie zum Beispiel Heizungswärmepumpen. Das bestehende Heizsystem muss demontiert werden und das neue hocheffiziente alternative Energiesystem muss als alleinige Heizung dienen. Außerdem muss die Wohnung, das Eigenheim oder das Reihenhaus als Hauptwohnsitz angemeldet sein. Der Antrag auf Förderung kann für Wohnungen, Eigenheime und Reihenhäuser sowohl von Eigentümern als auch Mietern gestellt werden.
Wie hoch ist der Förderbetrag?
Bei der Förderung handelt es sich um einen einmaligen, nicht zurückzahlbaren Zuschuss von 35 % der förderbaren Investitionskosten. Bei Wohnungen können maximal 15.000 Euro als förderbare Kosten anerkannt werden. Der nicht rückzahlbare Beitrag beträgt daher maximal 5.250 Euro. Für Eigenheime und Reihenhäuser beträgt die Förderung maximal 8.000 Euro. Für Sole-Wasser- und Wasser-Wasser-Wärmepumpen sowie Anlagen auf Basis von Abwärme kann ein zusätzlicher Beitrag von 4.000 Euro ausgezahlt werden.
- Was wird gefördert?
Förderung für die Errichtung und Umstellung/Nachrüstung vorhandener Heizanlagen auf hocheffiziente alternative Energiesysteme, z.B. Wärmepumpen für Wohnungen, Eigenheime und Reihenhäuser
- Wer kann die Förderung beantragen?
Privatpersonen, also Eigentümer und Mieter von Wohnungen, Eigenheimen und Reihenhäusern
- Wie hoch ist die Förderung?
Einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss von 35 % der förderbaren Investitionskosten
Wohnungen: maximal 5.250 Euro
Eigenheime und Reihenhäuser: maximal 8.000 Euro
Zusatzbeitrag für Sole-Wasser- und Wasser-Wasser-Wärmepumpen sowie Anlagen auf Basis von Abwärme: 4.000 Euro
- Welche Anforderungen gibt es?
Hauptwohnsitz, Demontage des bestehenden Heizsystems, Nutzung des neuen hocheffizienten alternativen Energiesystems als alleinige Heizung, Wärmepumpe muss in der GET-Produktdatenbank aufscheinen
- Fristen
Bei Antragstellung dürfen Rechnungen ein Rechnungsdatum bis höchstens 6 Monate vor Antragstellung aufweisen.
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