Förderung für Wärmepumpen in Vorarlberg
Investitionen in energieeffiziente Heizungssysteme werden in Vorarlberg mit diversen Förderungsmaßnahmen begünstigt. Wir werfen einen gezielten Blick auf die Förderungsaktionen für Wärmepumpen.
Förderung von Wärmepumpen in Vorarlberg
In Vorarlberg werden aktuell vor allem Privatpersonen und Klein- bzw. Mittelbetriebe gefördert. Dabei sind die Landesförderungen mit der Bundesförderung „Raus aus Öl und Gas“ kombinierbar. Es kann sich also lohnen, Anträge auf Landes- und Bundesebene zu stellen.
1. Wärmepumpen für Privatpersonen in Bestandsgebäuden
Das Land Vorarlberg fördert Wärmepumpen für Bestandsgebäude. Es werden Luft-Wasser-, Wasser-Wasser- und Sole-Wasser-Wärmepumpen subventioniert. Luft-Luft-Wärmepumpen werden bislang nicht unterstützt. Der Förderantrag kann bis 6 Monate nach der Inbetriebnahme eingereicht werden.
Wie hoch ist der Förderbetrag?
Die Höhe der Förderung hängt von der Art des Hauses ab, in der die Anlage installiert werden soll.
Eigenheime mit maximal 2 Wohneinheiten erhalten einen einmaligen, pauschalen, nicht rückzahlbaren Zuschuss von 2.000 Euro als Basisförderung. Zusätzlich kann es einen Förderbonus von weiteren 2.000 Euro geben, wenn es sich um den Ersatz eines fossilen Heizungssystems (Öl-, Gas- und Elektrodirektheizung) handelt.
Für Mehrwohnungshäuser mit mindestens 3 Wohnungen und Gemeinschaftsanlagen gelten andere Förderbeträge. Gemäß der Basisförderung bekommt man pro Gebäude 1.000 Euro und pro Wohnung weitere 400 Euro. Wenn ein fossiles Heizungssystem ersetzt wird, gibt es pro Gebäude einen Bonus von 4.000 Euro.
Beim Einsatz von Luft-Wärmepumpen erhält man nur 50% der oben genannten Fördersummen.
Beispiel: Ein Mehrfamilienhaus mit 4 Wohneinheiten, bei dem die alte Ölheizung mit einer Sole-Wärmepumpe ausgetauscht wird, kann mit insgesamt 6600 Euro Fördergeldern rechnen. Wird zusätzlich die Bundesförderung beantragt und genehmigt, können Sie mit einem Förderbetrag von bis zu 16.100 Euro für den Austausch einer Gasheizung und bis zu 14.100 Euro für den Ersatz einer Ölheizung rechnen.
- Was wird gefördert?
Wärmepumpen für Bestandsgebäude
- Wer kann die Förderung beantragen?
Privatpersonen
- Wie hoch ist die Förderung?
Max. 50 % der förderfähigen Investitionskosten, Basisförderung für Eigenheime = 2.000 Euro, für Mehrwohnungshäuser = 1.000 Euro pro Gebäude, 400 Euro pro Wohnung + Bonus für Ersatz fossiler Heizsysteme möglich: 2000 Euro für Eigenheime oder 4.000 Euro pro Gebäude bei Mehrwohnungshäusern, für Luft-Wasser-Wärmepumpen ist die Fördersumme um 50 % reduziert
- Welche Anforderungen gibt es?
nur Bestandsgebäude (keine Neubauten), diverse technische Anforderungen an die Anlage, keine Luft-Luft-Wärmepumpen
- Fristen
Anträge können bis zum 31.12.2024 gestellt werden, Förderantrag kann bis 6 Monate nach der Inbetriebnahme eingereicht werden, Nachreichung aller Unterlagen bis spätestens 31.12.2025
- Nützliche Links
Offizielle Webseite Land Vorarlberg, Wohnbauförderungrichtlinien
2. Energiesparen für KMU in Vorarlberg
Mit dem Förderprogramm will das Land Vorarlberg Klein- und Mittelbetriebe unterstützen, die in erneuerbare Energien investieren und einen Beitrag zur „Energieautonomie Vorarlberg 2025“ leisten. Im Rahmen dessen wird auch der Einbau von Wärmepumpen gefördert. Neben ein paar technischen Voraussetzungen an die Anlagen, muss sich außerdem der Standort der Anlage in Vorarlberg befinden.
Wie hoch ist der Förderbetrag?
Bei der Förderung handelt es sich um einen einmalig, nicht rückzahlbaren Zuschuss, der sich auf maximal 30 % der gewährten Bundesförderung im Rahmen der Umweltförderung im Inland („Raus aus Öl und Gas“) beläuft. Der Förderbetrag ist pro Projekt auf maximal 10.000 Euro begrenzt.
- Was wird gefördert?
Förderung von Betrieben, die in erneuerbare Energien investieren und Beitrag leisten zur Energieautonomie Vorarlberg 2025
- Wer kann die Förderung beantragen?
Kleine oder mittlere Unternehmen/Vereine
- Wie hoch ist die Förderung?
Einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss, max. 30 % der Bundesförderung, max. 10.000 Euro
- Welche Anforderungen gibt es?
Standort der Anlage muss in Vorarlberg sein
- Fristen
Antragstellung bis 31.12.2024 möglich
- Nützliche Links
Offizielle Webseite Umweltförderung ÖsterreichRichtlinien, Infoblatt
3. Gemeindeförderungen
Manche Gemeinden in Vorarlberg bieten ebenfalls Fördermaßnahmen an. Hierzu informieren Sie sich am besten direkt bei Ihrer Gemeinde. Eine erste Übersicht verschaffen Sie sich mit der Suchmaske, die vom Land Vorarlberg bereitgestellt wird: Gemeindeförderung Suchmaschine