Förderung für Wärmepumpen in Vorarlberg
Investitionen in energieeffiziente Heizungssysteme werden in Vorarlberg mit diversen Förderungsmaßnahmen begünstigt. Wir werfen einen gezielten Blick auf die Förderungsaktionen für Wärmepumpen.
Wärmepumpen-Förderung in Vorarlberg
In Vorarlberg werden aktuell vor allem Heizungswärmepumpen für Privatpersonen gefördert. Darüber hinaus bestehen Fördermöglichkeiten für Betriebe, Vereine und konfessionelle Einrichtungen.
1. Wärmepumpen für Privatpersonen in Bestandsgebäuden
Das Land Vorarlberg fördert Wärmepumpen für Bestandsgebäude. Förderfähig sind Luft-Wasser-, Wasser-Wasser- und Sole-Wasser-Wärmepumpen sowie Wärmepumpen mit der Energiequelle Abluft aus Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung. Luft-Luft-Wärmepumpen werden weiterhin nicht gefördert. Der Förderantrag kann bis 6 Monate nach der Inbetriebnahme eingereicht werden. Die Förderung gilt grundsätzlich für Wohnbauten, deren Baubewilligung mindestens zehn Jahre zurückliegt. Im Einzugsgebiet eines Biomasse-Nahwärmesystems ist eine Förderung nur möglich, wenn ein Anschluss an das Nahwärmenetz zu ortsüblichen Kosten nicht möglich wäre.
Wie hoch ist der Förderbetrag?
Die Höhe der Förderung hängt von der Art des Hauses ab, in der die Anlage installiert werden soll.
Eigenheime mit maximal 2 Wohneinheiten erhalten einen einmaligen, pauschalen, nicht rückzahlbaren Zuschuss von 2.000 Euro als Basisförderung. Zusätzlich kann es einen Förderbonus von weiteren 1.000 Euro geben, wenn eine Öl-, Gas- oder Elektrodirektheizung ersetzt wird.
Für Mehrwohnungshäuser mit mindestens 3 Wohnungen und Gemeinschaftsanlagen gelten andere Förderbeträge. Gemäß der Basisförderung erhält man pro Gebäude 1.000 Euro und pro Wohnung weitere 400 Euro. Wird eine Öl-, Gas- oder Elektrodirektheizung ersetzt, gibt es zusätzlich einen Bonus von 2.000 Euro pro Gebäude.
Beim Einsatz von Luft-Wärmepumpen erhält man nur 50% der oben genannten Fördersummen.
Beispiel: Ein Mehrfamilienhaus mit 4 Wohneinheiten, bei dem eine bestehende Ölheizung durch eine Sole-Wärmepumpe ersetzt wird, erhält eine Basisförderung von 2.600 Euro (1.000 Euro pro Gebäude plus 4 × 400 Euro pro Wohnung) sowie einen Bonus von 2.000 Euro für den Heizungstausch. Die Landesförderung beträgt somit insgesamt 4.600 Euro. Zusätzlich können gegebenenfalls Bundesförderungen beantragt werden.
- Was wird gefördert?
Wärmepumpen für Bestandsgebäude
- Wer kann die Förderung beantragen?
Privatpersonen
- Wie hoch ist die Förderung?
Max. 25 % der förderfähigen Investitionskosten, Basisförderung für Eigenheime = 2.000 Euro, für Mehrwohnungshäuser = 1.000 Euro pro Gebäude und 400 Euro pro Wohnung. Bonus beim Ersatz einer Öl-, Gas- oder Elektrodirektheizung: 1.000 Euro für Eigenheime bzw. 2.000 Euro pro Gebäude bei Mehrwohnungshäusern. Für Luft-Wasser-Wärmepumpen werden die Fördersätze um 50 % reduziert.
- Welche Anforderungen gibt es?
Nur Bestandsgebäude mit mindestens zehn Jahre alter Baubewilligung, diverse technische Anforderungen an die Anlage, verpflichtender Wärmemengenzähler und Stromzähler, keine Luft-Luft-Wärmepumpen, Schallgrenzwerte für Luft-Wasser-Wärmepumpen. Luft-Wasser-Wärmepumpen dürfen einen Schallleistungspegel von 55 dB nicht überschreiten. Mit Schallschutzhaube oder Innenaufstellung sind maximal 60 dB zulässig.
- Fristen
Förderantrag innerhalb von 6 Monaten nach Inbetriebnahme. Es gelten die jeweils aktuellen Förderrichtlinien des Landes Vorarlberg für das Jahr 2026.
- Nützliche Links
Wärmepumpenförderung Vorarlberg (Energieinstitut Vorarlberg), Energieförderungen des Landes Vorarlberg, Förderkompass Vorarlberg
2. Förderung Heizungstausch für Betriebe, Vereine und konfessionelle Einrichtungen
Auch Betriebe, Vereine und konfessionelle Einrichtungen können beim Umstieg auf eine Wärmepumpe von Förderungen profitieren. Die Förderung eines Heizungstausches erfolgt über die Umweltförderung im Inland (UFI) des Bundes, auf die auch das Land Vorarlberg verweist.
Die Umweltförderung im Inland unterstützt Investitionen in erneuerbare Energien und energieeffiziente Technologien. Dazu zählt unter bestimmten Voraussetzungen auch der Austausch fossiler Heizsysteme gegen Wärmepumpen.
Wie hoch ist der Förderbetrag?
Die Höhe der Förderung richtet sich nach der jeweiligen Maßnahme, den förderfähigen Kosten sowie den aktuell gültigen Förderbedingungen der Umweltförderung im Inland (UFI).
- Was wird gefördert?
Unter anderem der Austausch fossiler Heizsysteme durch moderne Wärmepumpen
- Wer kann die Förderung beantragen?
Unternehmen, Vereine, konfessionelle Einrichtungen
- Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderhöhe wird projektbezogen berechnet und richtet sich nach den jeweils gültigen Förderbedingungen der Umweltförderung im Inland (UFI).
- Welche Anforderungen gibt es?
Einhaltung der technischen Förderkriterien der Umweltförderung im Inland, Förderfähige Wärmepumpenanlage, Antragstellung gemäß den jeweils gültigen Förderrichtlinien
- Fristen
Antragstellung bis 31.12.2026 möglich
- Nützliche Links
3. Gemeindeförderungen
Manche Gemeinden in Vorarlberg bieten ebenfalls Fördermaßnahmen an. Hierzu informieren Sie sich am besten direkt bei Ihrer Gemeinde. Eine erste Übersicht verschaffen Sie sich mit der Suchmaske, die vom Land Vorarlberg bereitgestellt wird: Gemeindeförderung Suchmaschine


