Finden Sie die Wärmepumpe, die zu Ihnen passt!

Formular ausfüllen und Angebote verschiedener Anbieter vergleichen

Förderung für Wärmepumpen im Burgenland

Im Burgenland können Privatpersonen von der „Alternativenergieanlagen-Förderung“ und der "Sonderförderaktion 2025" bei der Finanzierung von Wärmepumpen profitieren. Im Folgenden schauen wir uns die Fördermaßnahmen genauer an.

Bild von Svenja Hürter

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Letztes Update: 12. Februar 2025

Welche Förderungen gibt es für Wärmepumpen im Burgenland?

In Niederösterreich stehen zwei Förderungen für Wärmepumpen zur Verfügung: die Alternativenergieanlagen-Förderung richtet sich an Personen, die zur Versorgung von privaten Wohngebäuden eine Wärmepumpe installieren lassen und die Sonderförderaktion 2025 fördert explizit den Heizungstausch. Im Folgenden gehen wir auf beide Maßnahmen im Detail ein.

1. Alternativenergieanlagen-Förderung im Burgenland

Bereits seit 2016 können im Burgenland Anträge zur Landesförderung „Alternativenergieanlagen“ gestellt werden. Die Förderung von Alternativenergieanlagen im Burgenland ist seither ein wichtiger Bestandteil auf dem Weg zur nachhaltigen Energiegewinnung und zum Schutz der Umwelt. Diese Art der finanziellen Unterstützung können dazu beitragen, die anfänglichen Investitionskosten für die Installation von z.B. Wärmepumpenanlagen zu reduzieren und so den Anreiz für Bürgerinnen und Bürger erhöhen, auf erneuerbare Energien umzusteigen.

Wie hoch ist der Förderbetrag?

Die Alternativenergieanlagen-Förderung wird einmalig und als nicht zurückzahlbarer Zuschuss gezahlt. Die Höhe beläuft sich auf ca. 30 % der anerkannten Investitionskosten. Allerdings variieren die Förderbeträge je nach installierter Wärmepumpe und die mögliche Förderhöhe ist gedeckelt. Beim Einbau einer Wasser-Wasser-, Luft-Wasser oder Sole-Wasser-Wärmepumpe erhalten Sie eine Förderung von 1.800 bis 2.500 Euro.

Auf einen Blick
  • Was wird gefördert?

    Förderung von Alternativenergieanlagen, u.a. Wärmepumpen

  • Wie hoch ist die Förderung?

    30 % der Investitionskosten

    Warmwasserwärmepumpe: 300 – 600 Euro

    Erd- oder Wasserwärmepumpe: 1.800 – 2.500 Euro

    Luftwärmepumpen: 1.800 – 2500 Euro

    Hybrid- und bivalent betriebene Wärmepumpen: 700 – 1.600 Euro

  • Welche Anforderungen gibt es?

    Hauptwohnsitz im Burgenland, Rechnungsdatum nicht älter als 12 Monate oder Benützungsbewilligung bzw. Fertigstellungsanzeige der Anlage nicht älter als 6 Monate

  • Fristen

    seit 1.1.2025 in Kraft und läuft am 31.12.2025 aus

  • Nützliche Links

    Offizielle Land Burgenland Webseite - Alternativenergieanlagen - Förderung, PDF zu den Richtlinien

2. Sonderförderaktion 2025

Die Sonderförderaktion 2025 „Tausch von fossilen Heizsystemen auf hocheffiziente alternative Heizsysteme“ richtet sich an Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses oder eines Reihenhauses, die ihr bestehendes fossiles Heizungssystem gegen eine hocheffiziente Heizungsanlage austauschen lassen. Die Sonderförderaktion ist mit der Förderung durch den Bund kombinierbar.

Wie hoch ist der Förderbetrag?

Die Sonderförderaktion 2024 unterstützt mit einem Zuschuss von 30 % der Investitionskosten. Allerdings ist der Förderbetrag auf 3.500 Euro begrenzt.

Auf einen Blick
  • Was wird gefördert?

    Heizungstausch einer fossilen Brennstoffanlage durch ein hocheffizientes alternatives Heizungssystem, u.a. Wärmepumpen

  • Wie hoch ist die Förderung?

    30 % der Investitionskosten, maximal 3.500 Euro

  • Welche Anforderungen gibt es?

    nur für Eigentümer*innen eines Ein- oder Zweifamilienhaus oder eines Reihenhauses, Hauptwohnsitz im Burgenland

  • Fristen

    Rechnungsstellung und Inbetriebnahme der Anlage zwischen dem 1.1.2025 und 31.12.2025 notwendig, Nachweis über Tausch der fossilen Heizungsanlage, Förderantrag bis zum 31.1.2026 möglich

  • Nützliche Links

    Alle Informationen zur Sonderförderaktion 2024, PDF zu den Richtlinien