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Förderung für Wärmepumpen in Salzburg

Das Land Salzburg unterstützt private Haushalte und Landwirte beim Umstieg auf nachhaltige Heizlösungen. Sofern ein Anschluss an eine klimafreundliche Nah- oder Fernwärme technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar ist, kann der Einbau einer Wärmepumpe mit 3.000 Euro gefördert werden. Wir werfen einen genauen Blick auf die Förderungsaktion.

Bild von Manuela Azim Zadeh

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Letztes Update: 8. Juni 2026

Förderung von qualitativ hochwertigen Wärmepumpen für Bestandsgebäude in Salzburg

Das Land Salzburg will im Zuge der Klima- und Energiestrategie SALZBURG 2050 bis zum Jahr 2050 klimaneutral, energieautark und nachhaltig sein. Im Rahmen der Energieförderung unterstützt das Land unter anderem den Einbau qualitativ hochwertiger Wärmepumpen für bestehende Gebäude. Gefördert werden erneuerbare Zentralheizungen mit wassergeführter Heizverteilung, also etwa über Heizkörper, Wand- oder Fußbodenheizung, sowie mit Warmwassererzeugung für Einzelobjekte.

Vorrangig gefördert wird der Anschluss an eine hocheffiziente oder klimafreundliche Nah- oder Fernwärme. Ist ein solcher Anschluss technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar, kann der Umstieg auf ein anderes erneuerbares Heizungssystem, zum Beispiel eine Wärmepumpe, gefördert werden. Die Förderung richtet sich vorwiegend an private Haushalte sowie Landwirte. Das betroffene Gebäude muss überwiegend zu privaten Wohnzwecken, als Haupt- oder Nebenwohnsitz, oder im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs genutzt werden. Die Förderungsmaßnahme gilt ausschließlich für Bestandsgebäude und schließt Neubauten somit aus.

Wie hoch ist der Förderbetrag?

Die Förderung erfolgt als einmaliger, nicht rückzahlbarer Direktzuschuss in Höhe von 3.000 Euro. Sie ist je Fördergegenstand mit maximal 40 % der förderungsrelevanten Investitionskosten begrenzt.

Die Abwicklung erfolgt in zwei Schritten: Zunächst muss das baureife oder bereits umgesetzte Projekt online registriert werden. Nach abgeschlossener Registrierung sind die Fördermittel für das Projekt reserviert, solange Budgetmittel verfügbar sind. Anschließend ist der Förderantrag elektronisch über den bei der Registrierung übermittelten Zugangslink einzureichen.

Die Fertigstellung der neuen Heizungsanlage und die Antragstellung müssen grundsätzlich innerhalb von 9 Monaten nach Registrierung erfolgen. Bei Ersatz einer erneuerbaren Heizungsanlage muss der Antrag innerhalb von 6 Monaten nach Ausstellung der letzten Rechnung, spätestens jedoch 9 Monate nach Registrierung, gestellt werden.

 

Auf einen Blick
  • Was wird gefördert?

    Einbau von qualitativ hochwertigen Wärmepumpen als erneuerbare Zentralheizung für Bestandsgebäude

  • Wer kann die Förderung beantragen?

    Vorwiegend private Haushalte und Landwirte

  • Wie hoch ist die Förderung?

    3.000 Euro, maximal 40 % der förderungsrelevanten Investitionskosten

  • Welche Anforderungen gibt es?

    Nur für bestehende Gebäude, keine Neubauten. Das Gebäude muss überwiegend privat zu Wohnzwecken oder im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs genutzt werden. Vorrangig wird der Anschluss an klimafreundliche Nah- oder Fernwärme gefördert. Ist dieser technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar, kann eine Wärmepumpe gefördert werden.

  • Fristen

    Registrierung online möglich, solange Budgetmittel verfügbar sind. Fertigstellung und Antragstellung müssen grundsätzlich innerhalb von 9 Monaten nach Registrierung erfolgen. Beim Ersatz einer erneuerbaren Heizungsanlage gilt zusätzlich eine Frist von 6 Monaten nach Ausstellung der letzten Rechnung.

  • Nützliche Links

    Offizielle Webseite Land Salzburg, Beantragung Online