Bundesförderungen für Wärmepumpen in Österreich (2026)
Die österreichische Bundesregierung unterstützt den Heizungstausch auch 2026 mit attraktiven Förderungen. In diesem Überblick erfahren Sie, welche Bundesförderungen 2026 den Umstieg auf eine Wärmepumpe oder andere erneuerbare Heizsysteme erleichtern – für Privatpersonen, Mehrparteienhäuser und Unternehmen.
- Start: Registrierung und Antragstellung ab Mitte November 2025; förderfähig sind alle Maßnahmen, die ab 3.10.2025 umgesetzt werden.
- Frist: Nach der Registrierung stehen 9 Monate für Umsetzung und Antragstellung zur Verfügung (bisher 12 Monate).
- Energieberatung: verpflichtend – das Beratungsprotokoll muss bereits bei der Registrierung vorgelegt werden.
- Tipp: Auf der behördenübergreifenden Plattform oesterreich.gv.at finden Sie eine Übersicht über alle Energieberatungsstellen in den Bundesländern.
- Förderhöhe: Pauschalförderungen mit maximal 30 % Kostendeckel der förderfähigen Investitionskosten.
- Technische Anforderungen: Wärmepumpen müssen GWP ≤ 150 erfüllen und eine maximale Vorlauftemperatur von 55 °C aufweisen.
Die wichtigsten Details zum neuen Förderprogramm Kesseltausch 2026 finden Sie weiter unten kompakt zusammengefasst. Ein Lesetipp für alle, die tiefer ins Thema einsteigen möchten, ist unser Beitrag „Kesseltausch 2026 – So funktioniert die neue Bundesförderung für den Heizungstausch“.
Am 3. Oktober 2025 hat die Bundesregierung die Details der Sanierungsoffensive 2026 vorgestellt. Neben dem neuen Kesseltausch 2026 bleiben auch das Programm „Sauber Heizen für Alle“ (2025) sowie die Unternehmensförderungen „Raus aus Öl und Gas – Erneuerbare Wärmeerzeugung <100 kW“, „Wärmepumpenförderung ≥100 kW“ und „Energiesparen in Betrieben – Wärmerückgewinnung“ weiterhin gültig.
Springen Sie direkt zu Ihrer Förderung:
Privatpersonen:
- Kesseltausch 2026 – Einfamilien-/Zweifamilien-/Reihenhaus
- Kesseltausch 2026 – Mehrgeschossiger Wohnbau
- Sauber Heizen für Alle (2025)
Unternehmen:
Förderarchiv:
Förderungen für Privathaushalte – Die wichtigsten Rahmenbedingungen
Für Privathaushalte stehen ab November 2025 wieder attraktive Förderungen bereit, um den Umstieg auf erneuerbare Heizsysteme zu erleichtern. Das Hauptförderprogramm Kesseltausch 2026 unterstützt Eigentümer von Ein- und Mehrfamilienhäusern dabei, ihre alte fossile Heizung gegen eine effiziente Wärmepumpe, Fernwärme oder Biomasseanlagezu tauschen. Das ergänzende Programm Sauber Heizen für Alle richtet sich gezielt an einkommensschwache Haushalte und bietet besonders hohe Zuschüsse. Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Informationen zu den einzelnen Programmen kompakt zusammengefasst.
Kesseltausch 2026 – Ein-/Zweifamilienhaus / Reihenhaus
Was wird gefördert? Der Austausch fossiler Heizsysteme (Öl, Gas, Kohle/Koks, Elektro-Direktheizung) auf Wärmepumpe, klimafreundliche Fernwärme oder Holzzentralheizung.
Hinweis: Fernwärme hat Vorrang; Wärmepumpe/Holz sind förderfähig, wenn der Anschluss technisch nicht möglich oder wirtschaftlich unzumutbar ist.
Wer kann einreichen? Eigentümer von Ein-/Zweifamilienhäusern oder Reihenhäusern. Kein Mindestalter der Altanlage, pro Standort ist ein Zentralheizungssystem förderfähig.
Förderungsart:
- Pauschale Zuschüsse bis 30 % der förderfähigen Kosten – maximaler Förderbetrag für Wärmepumpen: 7.500 €
- Bonus Thermische Solaranlage: +2.500 € möglich,
- Bonus Tiefen-/Brunnenbohrung: +5.000 € für Sole-/Wasser-Wärmepumpen.
Zeiträume: Förderfähig ab 03.10.2025, Antrag ab Mitte November 2025 bis längstens 31.12.2026.
Umsetzung binnen 9 Monaten nach Registrierung.
Offizielle Informationen:
Kesseltausch 2026 – Mehrgeschossiger Wohnbau (MGW)
Was wird gefördert? Austausch zentraler fossiler Heizanlagen im Mehrparteienhaus auf Wärmepumpe Fernwärme oder Holzzentralheizung.
Hinweis: Fernwärme hat Vorrang; Alternativen wie Wärmepumpen sind förderfähig, wenn der Anschluss an effiziente Fernwärme technisch nicht möglich oder wirtschaftlich unzumutbar ist.
Wer kann einreichen? Gebäudeeigentümer, Eigentümergemeinschaften oder Hausverwaltungen. Kein Mindestalter der Bestandsanlage.
Förderungsart:
- bis 50 kW analog zum Programm für Einfamilien- / Zweifamilien-/ Reihenhäuser: Pauschale Zuschüsse bis 30 % der förderfähigen Kosten – Maximaler Förderbetrag für Wärmepumpen: 7.500 €
- ab 50 kW Zuschlag +100 €/kW
- ab 100 kW: Zuschlag bei Wärmepumpe +100 €/kW
Zusätzlich:
- bei Zentralisierung des Heizsystems:2.000 € je angeschlossener Wohnung, 1.000 € je vorbereiteter Wohnung
- Solarbonus 400 €/m² (ab 6 m²), Bohrbonus 100 €/kW. Max. 30 % der förderfähigen Kosten.
Zeiträume: Förderfähig ab 03.10.2025, Antrag ab Mitte November 2025 bis 31.12.2026. Energieberatungsprotokoll bei Registrierung erforderlich.
Offizielle Informationen:
„Sauber Heizen für Alle“ (2025) – einkommensschwache Haushalte
Was wird gefördert? Ersatz einer fossilen Heizung durch Wärmepumpe, Holzzentralheizung oder Fernwärme im Ein-/Zweifamilienhaus oder Reihenhaus.
Wer kann einreichen? Haushalte im untersten Einkommensdrittel gemäß bundesweiter Grenzwerte; Abwicklung über Länder in Kooperation mit Energieberatung.
Förderungsart: Zuschuss zwischen 75 % und 100 % der Investitionskosten – abhängig von Technologie und Einkommenshöhe.
Zeiträume: Antrag bis 31.12.2025, Umsetzung innerhalb von 12 Monaten nach Zusage.
Offizielle Informationen:
Förderungen für Unternehmen – Die wichtigsten Rahmenbedingungen
Auch Unternehmen profitieren 2026 von attraktiven Förderungen für den Heizungstausch und die Umstellung auf erneuerbare Energie. Ob kleiner Gewerbebetrieb oder Industrieunternehmen – mit Programmen wie „Raus aus Öl und Gas – Erneuerbare Wärmeerzeugung < 100 kW“, der Wärmepumpenförderung ab 100 kW und der Wärmerückgewinnungsförderung unterstützt der Bund Investitionen in effiziente, klimafreundliche Wärme- und Prozesslösungen. Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Eckpunkte der Unternehmensförderungen im Überblick.
„Raus aus Öl und Gas“ – Erneuerbare Wärmeerzeugung <100 kW
Was wird gefördert? Neuerrichtung oder Umstellung auf Wärmepumpen, Holzzentralheizungen oder Fernwärme zur betrieblichen Wärmeversorgung. Altanlagen sind ordnungsgemäß stillzulegen.
Wer kann einreichen? Gewerbebetriebe, Vereine, Organisationen und konfessionelle Einrichtungen mit Anlagen unter 100 kW. Antrag nach Umsetzung, spätestens sechs Monate nach Rechnungslegung.
Förderungsart: Investitionszuschuss bis zu 50 % der förderfähigen Kosten (De-minimis-Regel).
Zeiträume: Laufende Antragstellung, solange Budget vorhanden ist.
Offizielle Informationen:
Wärmepumpenförderung ≥100 kW
Was wird gefördert? Elektrisch betriebene Großwärmepumpen zur Heizung, Warmwasser- oder Prozesswärmeerzeugung; Nutzung von Umwelt- oder Abwärmequellen möglich. Speicher und Regeltechnik sind förderfähig.
Wer kann einreichen? Unternehmen und Organisationen mit überwiegend betrieblicher Nutzung. Antragstellung vor Projektbeginn.
Förderungsart: Fördersätze bis 45 % der Investitionskosten, maximal 4,5 Mio. € pro Projekt.
Zeiträume: Antrag vor erster Bestellung oder Baubeginn, laufende Vergabe solange Budget vorhanden.
Offizielle Informationen:
Energiesparen in Betrieben – Wärmerückgewinnung ≥100 kW
Was wird gefördert? Projekte zur Abwärmenutzung/Wärmerückgewinnung in Produktions-, Lüftungs- oder Kälteprozessen, häufig in Kombination mit Wärmepumpen.
Wer kann einreichen? Unternehmen aller Branchen; Mindestinvestition laut Infoblatt erforderlich.
Förderungsart: Förderung in Form eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Investitionskostenzuschusses
Förderhöhe
Je nach Unternehmensgröße beträgt der Zuschuss 15–30 % der Investitionskosten. Zusätzlich gelten Obergrenzen: maximal 750 € pro vermiedener Tonne CO₂ bzw. 4,5 Mio. € pro Projekt.
Zeiträume: Antragstellung vor Projektbeginn; Vergabe solange Budget vorhanden.
Offizielle Informationen:
Förderarchiv – Entwicklung der Wärmepumpenförderung in Österreich
Die österreichischen Förderprogramme für den Umstieg auf erneuerbare Heizsysteme haben sich seit 2020 mehrfach verändert. Dieses Archiv zeigt die wichtigsten Bundesinitiativen im Überblick.
2023–2024 | Bundesförderung „Raus aus Öl und Gas“
- Zweck: Ersatz fossiler Heizungen durch Wärmepumpen, Biomasseanlagen oder klimafreundliche Fernwärme im Rahmen der Sanierungsoffensive 2023/24.
- Zielgruppe: Ein- und Zweifamilienhäuser, Reihenhäuser sowie Mehrparteienhäuser (eigene Richtlinien und Infoblätter).
- Abwicklung: Über die Bundesförderstelle umweltfoerderung.at; keine Einkommensprüfung; ein Antrag pro Standort.
- Status: Programm beendet (Mittel ausgeschöpft, 2024). Nachfolger ist die Sanierungsoffensive 2026.
2021–2022 | Sanierungsoffensive / „Raus aus Öl Bonus“
- Zweck: Ausbau der Bundesförderung für Heizungstausch und thermisch-energetische Sanierungen (Gebäudehülle, Fenster, Dach).
- Erweiterung: Einbeziehung von Mehrparteienhäusern und teils gewerblichen Gebäuden; Koordination über die Umweltförderung im Inland (UFI).
- Abwicklung: Über umweltfoerderung.at mit spezifischen Infoblättern je Maßnahme.
- Status: Zeitlich befristet; ging in die Programme 2023/24 über.
2020 | Start der bundeseinheitlichen Wärmepumpenförderung (UFI)
- Zweck: Einführung einer bundesweit einheitlichen Förderung für den Heizungstausch im Rahmen der Umweltförderung im Inland (UFI).
- Zielsetzung: Reduktion fossiler Heizsysteme und Senkung der CO₂-Emissionen im Gebäudesektor.
- Abwicklung: Über die Bundesförderstelle umweltfoerderung.at auf Basis des Umweltförderungsgesetzes (UFG).
- Status: Begründete die folgenden Sanierungsoffensiven und den Förderpfad bis 2030.
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