Bundesförderung für Wärmepumpen in Österreich
Entdecken Sie die aktuellen Fördermöglichkeiten für Wärmepumpen auf Bundesebene in Österreich für 2025. Wir liefern Ihnen Informationen über die verfügbaren Förderungsaktionen, die zugehörigen Beträge und die erforderlichen Voraussetzungen, um finanzielle Unterstützung zu erhalten.
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Letztes Update: 26. Juni 2025
Die österreichische Bundesregierung hat im zweiten Quartal 2025 ihr Sparpaket präsentiert. Trotz der angekündigten Einsparungen hält sie an ihren Klimazielen fest. Auch wenn das Budget für entsprechende Maßnahmen gekürzt wurde, bleibt der Umstieg auf klimafreundliche Wärmepumpen weiterhin ein zentrales Anliegen der Politik. Das beliebte Förderprogramm „Raus aus Öl und Gas“ wird im Jahr 2025 aber nicht wiederbelebt.
Wichtiger Hinweis
Bereits erteilte Förderzusagen aus der Aktion „Raus aus Öl und Gas“ behalten ihre Gültigkeit. Die geförderten Projekte müssen jedoch innerhalb von 12 Monaten nach dem Zusagedatum umgesetzt werden.
Alternative Förderungen für Wärmepumpen 2025
Aber auch ohne neue Mittel für die eingestellte Förderschiene stehen 2025 verschiedene Bundesförderungen für den Heizungstausch auf Wärmepumpen zur Verfügung. Darüber hinaus hat sich die Bundesregierung dazu verpflichtet, bis 2030 insgesamt 1,8 Milliarden Euro in den Austausch fossiler Heizsysteme und in thermische Sanierungen zu investieren. Die Finanzierung wird schrittweise über zielgerichtete Förderprogramme erfolgen, die Privatpersonen und Unternehmen beim Umstieg auf nachhaltige Heiztechnologien unterstützen.
Im Folgenden finden Sie eine Auflistung aller derzeit verfügbaren bundesweiten Förderungsaktionen, gegliedert nach Zielgruppe (Privat und Unternehmen).
Bundesförderungen für Privatpersonen
„Sauberes Heizen für Alle“ für einkommensschwache Haushalte
Was wird gefördert? |
Ersatz und Austausch eines fossilen Heizungssystems durch z.B. eine Wärmepumpe (vom Bund finanziert und über Länder umgesetzt) |
Wie hoch ist die Förderung? |
Einmaliger Zuschuss, maximal 75% oder 100 der Investitionskosten, Kostenobergrenzen: 25.383 Euro für Luft/Wasser Wärmepumpe, 37.252 Euro für Erdwärmepumpe und Wasser/Wasser Wärmepumpe |
Voraussetzungen/Bedingungen |
Für Ein- und Zweifamilienhaus mit sozialer Bedürftigkeit (einkommensschwache Haushalte), Nachweis ist erforderlich, diverse technische Voraussetzungen an die Wärmepumpe (z.B. max. Vorlauftemperatur des Wärmeabgabesystems von 55°C) |
Antragsstellung |
Antragstellung möglich zwischen 02.01.2025 – 31.12.2025 |
Nützliche Links |
Infoblatt, Website Umweltförderung |
„Tausch erneuerbarer Heizungssysteme“ für Ein-/Zweifamilienhaus/Reihenhaus
Was wird gefördert? |
Ersatz und Austausch von nicht mehr energieeffizienten, erneuerbaren Heizungssystemen auf klimafreundliche Anlagen im Ein-/Zweifamilienhaus/Reihenhaus |
Wie hoch ist die Förderung? |
Einmaliger Zuschuss, maximal 30% der Investitionskosten, Kostenobergrenze: 5.000 Euro beim Ersatz eines bestehenden erneuerbaren Heizungssystems durch ein modernes klimafreundliches Heizungssystem, Solarbonus in Form eines einmaligen Zuschusses von maximal 2.500 Euro bei gleichzeitiger Errichtung einer thermischen Solaranlage (mind. 6 m² Kollektorfläche) und Tausch des Heizungssystems |
Voraussetzungen/Bedingungen |
Mindestalter der bestehenden Wärmepumpe oder Holzheizung von 15 Jahren, Tausch einer bestehenden Wärmepumpe älter als 15 Jahre immer förderungsfähig, Tausch einer bestehenden Holzheizung gegen eine Wärmepumpe nur förderungsfähig, wenn gleichzeitig keine Anschlussmöglichkeit an eine hocheffiziente oder klimafreundliche Nah-/Fernwärmeversorgung möglich ist, Kältemittel darf ein GWP von 2.000 nicht überschreiten (m Kältemittel mit einem GWP1 ≥ 1.500 wird die ermittelte Förderung um 20 % reduziert), max. Vorlauftemperatur des Wärmeabgabesystems von 55°C |
Antragsstellung |
Antragstellung möglich bis längstens 31.12.2025, gefördert werden Leistungen, die ab 01.07.2024 erbracht wurden. |
Nützliche Links |
Infoblatt, Website Umweltförderung |
Bundesförderungen für Unternehmen
„Raus aus Öl und Gas“ <100kW
Was wird gefördert? |
Maßnahmen zum umwelt- und klimafreundlichen Heizen, z.B. mit Wärmepumpen und Kesseltausch |
Wie hoch ist die Förderung? |
Einmaliger Zuschuss, max. 50 % der förderungsfähigen Investitionskosten, genauer Zuschuss abhängig von Nennwärmeleistung (zwischen 4000 und 12.000 Euro) |
Voraussetzungen/Bedingungen |
Heizungsanlagen mit einer thermischen Leistung unter 100 kW, diverse technische Voraussetzungen an die Wärmepumpe |
Antragsstellung |
solange möglich, wie Budget vorhanden ist, Förderungsanträge sind nach Umsetzung des Projekts, spätestens jedoch sechs Monate nach Rechnungslegung einzubringen |
Nützliche Links |
Infoblatt, Website Umweltförderung |
Was wird gefördert? |
Neuerrichtung, Umstellung und Erneuerung von umwelt- und klimafreundlichen Wärmeerzeugern, z.B. Wärmepumpen |
Wie hoch ist die Förderung? |
Einmaliger Zuschuss, pauschal in Abhängigkeit von Leistung und Art der Wärmepumpe, max. bis zu 45 % der förderfähigen Investitionskosten |
Voraussetzungen/Bedingungen |
Wärmepumpen ab 100 kWh, diverse technische Voraussetzungen an die Wärmepumpe |
Antragsstellung |
solange möglich, wie Budget vorhanden ist (Stand: Juli 2023) |
Nützliche Links |
Infoblatt, Website Umweltförderung |
Energie sparen – Wärmerückgewinnung ≥ 100 kW
Was wird gefördert? |
Wärmerückgewinnung u.a. durch Wärmepumpen |
Wie hoch ist die Förderung? |
Einmaliger Zuschuss, 15-30 % der Investitionskosten + zzgl. Zuschlagsmöglichkeiten |
Voraussetzungen/Bedingungen |
diverse technische Voraussetzungen an die Wärmepumpe, Investitionskosten mindestens = 10.000 Euro |
Antragsstellung |
Förderungsanträge sind vor Auftragserteilung einzureichen |
Nützliche Links |
Infoblatt, Website Umweltförderung |
Gewerbliche Wärme- und Kälteversorgung
Innerbetriebliche Energiezentralen
Was wird gefördert? |
U.a. Errichtung einer erneuerbaren Wärmeerzeugungsanlage (z.B. Wärmepumpe) |
Wie hoch ist die Förderung? |
Einmaliger Zuschuss, max. 45 % der förderungsfähigen Investitionsmehrkosten |
Voraussetzungen/Bedingungen |
diverse technische Voraussetzungen an die Wärmepumpe, Investitionskosten mindestens = 100.000 Euro |
Antragsstellung |
Förderungsanträge sind vor Auftragserteilung einzureichen (Stand: 7/2022) |
Nützliche Links |
Infoblatt, Website Umweltförderung |
ABGELAUFEN – Energie aus Abwasser
Was wird gefördert? |
Unterstützung zur Durchführung von Studien zur Gewinnung von thermischer Energie aus Abwasser |
Wie hoch ist die Förderung? |
Max. Förderung 5.000 (Potenzialstudie) und 10.000 Euro (Machbarkeitsstudie) |
Voraussetzungen/Bedingungen |
“Die Studie dient als Grundlage für die konkrete Projektentwicklung von potenziell mehreren, bestmöglich aufeinander abgestimmten, konkreten Umsetzungsprojekten.” |
Antragsstellung |
Befristet, Einreichschluss für Auswahlrunden: 14.4.2023, 15.9.2023 oder 28.2.2024 |
Nützliche Links |
Infoblatt, Website Umweltförderung |
ABGELAUFEN – Optimierungsmaßnahmen in klimafreundlichen Fernwärmenetzen
Was wird gefördert? |
U.a. Nachrüstung mit Wärmepumpen |
Wie hoch ist die Förderung? |
20 % der Investitionskosten, zzgl. Zuschlagsmöglichkeiten |
Voraussetzungen/Bedingungen |
Mindestinvestitionsumme beträgt 50.000 Euro |
Antragsstellung |
Förderungsanträge sind vor Auftragserteilung einzureichen |
Nützliche Links |
Infoblatt, Website Umweltförderung |
ABGELAUFEN – Abwärmeauskopplung und Verteilnetze
Was wird gefördert? |
U.a. Wärmepumpen zur zentralen Temperaturanhebung von Abwärme für Heizzwecke |
Wie hoch ist die Förderung? |
ca. 30 % der Förderungsbasis (maximal 1.500 -2.250 Euro/eingesparter Tonne CO2) |
Voraussetzungen/Bedingungen |
erzielte CO2-Einsparung entscheidend, Mindestinvestitionsumme = 10.000 Euro |
Antragsstellung |
Antragsstellung vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Anlagenteilen, vor Lieferung, vor Baubeginn oder vor einer anderen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht |
Nützliche Links |
Infoblatt, Website Umweltförderung |
ABGELAUFEN – Innovative Nahwärmenetze
Was wird gefördert? |
Neuerrichtung von Heizzentralen z.B. Wärmepumpen, Solarthermie |
Wie hoch ist die Förderung? |
Ca. 30 % der Förderungsbasis + zzgl. Zuschlagsmöglichkeiten (maximal 1.500 Euro pro eingesparter Tonne CO2) |
Voraussetzungen/Bedingungen |
Mindestinvestitionsumme = 100.000 Euro |
Antragsstellung |
vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Anlagenteilen, vor Lieferung, vor Baubeginn oder vor einer anderen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht |
Nützliche Links |
Infoblatt, Website Umweltförderung |