Bundesförderung für Wärmepumpen in Österreich
Entdecken Sie die aktuellen Fördermöglichkeiten für Wärmepumpen auf Bundesebene in Österreich für 2025. Wir liefern Ihnen Informationen über die verfügbaren Förderungsaktionen, die zugehörigen Beträge und die erforderlichen Voraussetzungen, um finanzielle Unterstützung zu erhalten.
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Letztes Update: 10. Februar 2025
Die bislang prominenteste Initiative zur Förderung erneuerbarer Heizanlagen, wie z.B. Wärmepumpen, war die Förderungsaktion „Raus aus Öl und Gas“ im Rahmen der Sanierungsoffensive 2023/2024 der österreichischen Regierung. Die Förderaktion konnte sowohl von Privatpersonen, Unternehmen als auch Gemeinden genutzt werden. Zum 1. Jänner 2024 wurden die Fördermittel für den Heizungstausch sogar erhöht. Privatpersonen konnten von einem Fördersatz von bis zu 75 % profitieren. Für Verfahren, die bereits in 2023 beantragt wurden, gab es Übergangsregelungen. Das Förderprogramm "Raus aus Öl und Gas" ist seit dem 31.12.2024 außer Kraft. Ob das Programm in 2025 fortgeführt wird oder ein neues Förderprogramm folgt, ist bislang nicht klar. Darüber wird die neue Bundesregierung entscheiden.
Obwohl “Raus aus Öl und Gas” die bislang größte bundesweite Fördermaßnahme war, gibt es einige weitere Bundesförderungen, von denen Sie profitieren können.
Im Folgenden finden Sie eine Auflistung aller bundesweiten Förderungsaktionen, gegliedert nach Zielgruppe (Privat und Unternehmen).
Bundesförderungen für Privatpersonen
ABGELAUFEN – „Raus aus Öl und Gas“ für Ein-/Zweifamilienhaus/Reihenhaus
Was wird gefördert? |
Ersatz und Austausch eines fossilen Heizungssystems durch z.B. eine Wärmepumpe, wenn keine Anschlussmöglichkeit an eine hocheffiziente oder klimafreundliche Nah-/Fernwärmeversorgung möglich |
Wie hoch ist die Förderung? |
Einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss, seit 1. Jänner 2024 mit bis zu 75 % der Investitionskosten, maximal Förderungen: Luft-Wasser-Wärmepumpe: 16.000 €, Wasser-Wasser- oder Sole-Wasser-Wärmepumpe: 23.000 €, Div. Zuschläge bspw. für Tief-Bohrungen (Bohrbonus) 5. 000€ |
Voraussetzungen/Bedingungen |
Altanlage ist ordnungsgemäß zu entsorgen, diverse technische Voraussetzungen an die Wärmepumpe (z.B. bestimmte Anforderungen an verwendetes Kältemittel, max. Vorlauftemperatur 55°) |
Antragstellung |
solange möglich, wie Budget vorhanden ist (aktuell bis 31.12.2024) |
Nützliche Links |
Infoblatt Webseite Umweltförderung |
ABGELAUFEN – „Raus aus Öl und Gas“ für mehrgeschossigen Wohnbau
Was wird gefördert? |
Kesseltausch, Ersatz und Austausch eines fossilen Heizungssystems durch z.B. eine Wärmepumpe, wenn keine Anschlussmöglichkeit an eine hocheffiziente oder klimafreundliche Nah-/Fernwärmeversorgung möglich |
Wie hoch ist die Förderung? |
Einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss, seit 1. Jänner 2024 mit bis zu 75 % der Investitionskosten |
Voraussetzungen/Bedingungen |
nur für mehrgeschossigen Wohnbau/Reihenhausanlage, bei denen keine Anschlussmöglichkeit an eine hocheffiziente oder klimafreundliche Nah-/Fernwärme möglich ist, Altanlage ist ordnungsgemäß zu entsorgen, diverse technische Voraussetzungen an die Wärmepumpe (z.B. bestimmte Anforderungen an verwendetes Kältemittel, max. Vorlauftemperatur 55°) |
Antragsstellung |
solange möglich, wie Budget vorhanden ist (aktuell bis 31.12.2024) |
Nützliche Links |
Infoblatt, Website Umweltförderung |
„Sauberes Heizen für Alle“ für einkommensschwache Haushalte
Was wird gefördert? |
Ersatz und Austausch eines fossilen Heizungssystems durch z.B. eine Wärmepumpe (vom Bund finanziert und über Länder umgesetzt) |
Wie hoch ist die Förderung? |
Einmaliger Zuschuss, maximal 75% oder 100 der Investitionskosten, Kostenobergrenzen: 25.383 Euro für Luft/Wasser Wärmepumpe, 37.252 Euro für Erdwärmepumpe und Wasser/Wasser Wärmepumpe |
Voraussetzungen/Bedingungen |
Für Ein- und Zweifamilienhaus mit sozialer Bedürftigkeit (einkommensschwache Haushalte), Nachweis ist erforderlich, diverse technische Voraussetzungen an die Wärmepumpe (z.B. max. Vorlauftemperatur des Wärmeabgabesystems von 55°C) |
Antragsstellung |
Antragstellung möglich zwischen 02.01.2025 – 31.12.2025 |
Nützliche Links |
Infoblatt, Website Umweltförderung |
Bundesförderungen für Unternehmen
„Raus aus Öl und Gas“ <100kW
Was wird gefördert? |
Maßnahmen zum umwelt- und klimafreundlichen Heizen, z.B. mit Wärmepumpen und Kesseltausch |
Wie hoch ist die Förderung? |
Einmaliger Zuschuss, max. 50 % der förderungsfähigen Investitionskosten, genauer Zuschuss abhängig von Nennwärmeleistung (zwischen 4000 und 12.000 Euro) |
Voraussetzungen/Bedingungen |
Heizungsanlagen mit einer thermischen Leistung unter 100 kW, diverse technische Voraussetzungen an die Wärmepumpe |
Antragsstellung |
solange möglich, wie Budget vorhanden ist, Förderungsanträge sind nach Umsetzung des Projekts, spätestens jedoch sechs Monate nach Rechnungslegung einzubringen |
Nützliche Links |
Infoblatt, Website Umweltförderung |
Was wird gefördert? |
Neuerrichtung, Umstellung und Erneuerung von umwelt- und klimafreundlichen Wärmeerzeugern, z.B. Wärmepumpen |
Wie hoch ist die Förderung? |
Einmaliger Zuschuss, pauschal in Abhängigkeit von Leistung und Art der Wärmepumpe, max. bis zu 45 % der förderfähigen Investitionskosten |
Voraussetzungen/Bedingungen |
Wärmepumpen ab 100 kWh, diverse technische Voraussetzungen an die Wärmepumpe |
Antragsstellung |
solange möglich, wie Budget vorhanden ist (Stand: Juli 2023) |
Nützliche Links |
Infoblatt, Website Umweltförderung |
Energie sparen – Wärmerückgewinnung ≥ 100 kW
Was wird gefördert? |
Wärmerückgewinnung u.a. durch Wärmepumpen |
Wie hoch ist die Förderung? |
Einmaliger Zuschuss, 15-30 % der Investitionskosten + zzgl. Zuschlagsmöglichkeiten |
Voraussetzungen/Bedingungen |
diverse technische Voraussetzungen an die Wärmepumpe, Investitionskosten mindestens = 10.000 Euro |
Antragsstellung |
Förderungsanträge sind vor Auftragserteilung einzureichen |
Nützliche Links |
Infoblatt, Website Umweltförderung |
Gewerbliche Wärme- und Kälteversorgung
Innerbetriebliche Energiezentralen
Was wird gefördert? |
U.a. Errichtung einer erneuerbaren Wärmeerzeugungsanlage (z.B. Wärmepumpe) |
Wie hoch ist die Förderung? |
Einmaliger Zuschuss, max. 45 % der förderungsfähigen Investitionsmehrkosten |
Voraussetzungen/Bedingungen |
diverse technische Voraussetzungen an die Wärmepumpe, Investitionskosten mindestens = 100.000 Euro |
Antragsstellung |
Förderungsanträge sind vor Auftragserteilung einzureichen (Stand: 7/2022) |
Nützliche Links |
Infoblatt, Website Umweltförderung |
ABGELAUFEN – Energie aus Abwasser
Was wird gefördert? |
Unterstützung zur Durchführung von Studien zur Gewinnung von thermischer Energie aus Abwasser |
Wie hoch ist die Förderung? |
Max. Förderung 5.000 (Potenzialstudie) und 10.000 Euro (Machbarkeitsstudie) |
Voraussetzungen/Bedingungen |
“Die Studie dient als Grundlage für die konkrete Projektentwicklung von potenziell mehreren, bestmöglich aufeinander abgestimmten, konkreten Umsetzungsprojekten.” |
Antragsstellung |
Befristet, Einreichschluss für Auswahlrunden: 14.4.2023, 15.9.2023 oder 28.2.2024 |
Nützliche Links |
Infoblatt, Website Umweltförderung |
ABGELAUFEN – Optimierungsmaßnahmen in klimafreundlichen Fernwärmenetzen
Was wird gefördert? |
U.a. Nachrüstung mit Wärmepumpen |
Wie hoch ist die Förderung? |
20 % der Investitionskosten, zzgl. Zuschlagsmöglichkeiten |
Voraussetzungen/Bedingungen |
Mindestinvestitionsumme beträgt 50.000 Euro |
Antragsstellung |
Förderungsanträge sind vor Auftragserteilung einzureichen |
Nützliche Links |
Infoblatt, Website Umweltförderung |
ABGELAUFEN – Abwärmeauskopplung und Verteilnetze
Was wird gefördert? |
U.a. Wärmepumpen zur zentralen Temperaturanhebung von Abwärme für Heizzwecke |
Wie hoch ist die Förderung? |
ca. 30 % der Förderungsbasis (maximal 1.500 -2.250 Euro/eingesparter Tonne CO2) |
Voraussetzungen/Bedingungen |
erzielte CO2-Einsparung entscheidend, Mindestinvestitionsumme = 10.000 Euro |
Antragsstellung |
Antragsstellung vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Anlagenteilen, vor Lieferung, vor Baubeginn oder vor einer anderen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht |
Nützliche Links |
Infoblatt, Website Umweltförderung |
ABGELAUFEN – Innovative Nahwärmenetze
Was wird gefördert? |
Neuerrichtung von Heizzentralen z.B. Wärmepumpen, Solarthermie |
Wie hoch ist die Förderung? |
Ca. 30 % der Förderungsbasis + zzgl. Zuschlagsmöglichkeiten (maximal 1.500 Euro pro eingesparter Tonne CO2) |
Voraussetzungen/Bedingungen |
Mindestinvestitionsumme = 100.000 Euro |
Antragsstellung |
vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Anlagenteilen, vor Lieferung, vor Baubeginn oder vor einer anderen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht |
Nützliche Links |
Infoblatt, Website Umweltförderung |