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Förderung für Wärmepumpen in Kärnten

Das Land Kärnten unterstützt auch zwischen 2026 und 2028 den Austausch fossiler Heizsysteme durch klimafreundliche Alternativen. Neben Nah- und Fernwärmeanschlüssen werden auch Wärmepumpen gefördert, sofern die Fördervoraussetzungen erfüllt sind. Wir werfen einen genauen Blick auf die Förderungsaktion.

Bild von Manuela Azim Zadeh

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Letztes Update: 8. Juni 2026

Förderung für den Austausch fossiler Heizanlagen 2026–2028

Das Land Kärnten unterstützt den Austausch fossiler Heizsysteme durch klimafreundliche Alternativen. Gefördert werden der Anschluss an eine hocheffiziente oder klimafreundliche Nah- bzw. Fernwärme, Holzzentralheizungen sowie Wärmepumpen. Eine Wärmepumpe kann gefördert werden, wenn ein Anschluss an eine hocheffiziente oder klimafreundliche Nah- oder Fernwärme nicht möglich ist oder die Kosten eines Fernwärmeanschlusses jene eines Umstiegs auf eine Wärmepumpe um mehr als 25 % übersteigen.

Die Förderung richtet sich an (Mit-)Eigentümer, Bauberechtigte oder Mieter eines Ein-, Zweifamilien- oder Reihenhauses mit höchstens zwei Wohneinheiten. Mindestens eine Wohnung muss ganzjährig als Hauptwohnsitz genutzt werden. Voraussetzung für die Landesförderung ist außerdem eine kostenlose Vor-Ort-Energieberatung durch das Netzwerk Energieberatung Kärnten (netEB).

Zusätzlich können einkommensschwächere Haushalte weiterhin von „Sauber Heizen für Alle“ profitieren.

Wie hoch ist der Förderbetrag?

Die Förderung erfolgt als einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von 30 % der förderfähigen Kosten, maximal jedoch 3.000 Euro je Wohnung. Wird gleichzeitig eine thermische Solaranlage mit einer Bruttokollektorfläche von mindestens 6 m² errichtet, kann zusätzlich ein Solarbonus von 1.500 Euro gewährt werden.

Auf einen Blick
  • Was wird gefördert?

    Austausch fossiler Heizsysteme durch Nah- oder Fernwärme, Holzzentralheizungen oder Wärmepumpen

  • Wer kann die Förderung beantragen?

    Privatpersonen als (Mit-)Eigentümer, Bauberechtigte oder Mieter eines Ein-, Zweifamilien- oder Reihenhauses mit höchstens zwei Wohneinheiten

  • Wie hoch ist die Förderung?

    Einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss von 30 % der förderfähigen Kosten, maximal 3.000 Euro je Wohnung

    Zusätzlicher Solarbonus von 1.500 Euro bei gleichzeitiger Errichtung einer thermischen Solaranlage möglich

  • Welche Anforderungen gibt es?

    Hauptwohnsitz, kostenlose Vor-Ort-Energieberatung durch netEB, Austausch eines fossilen Heizsystems. Wärmepumpen werden gefördert, wenn kein wirtschaftlich sinnvoller Nah- oder Fernwärmeanschluss möglich ist.

  • Wie erfolgt die Antragstellung?

    Die Antragstellung erfolgt online nach Durchführung und Abrechnung der Maßnahme. Erforderlich sind unter anderem Rechnungen, Energieberatungsprotokoll und die weiteren in den Förderrichtlinien geforderten Nachweise.

  • Fristen

    Die Förderung gilt für Anträge bis 31.12.2028 bzw. solange Budgetmittel verfügbar sind.

  • Nützliche Links Offizielle Webseite Land Kärnten