Förderung für Wärmepumpen in Oberösterreich
Das Land Oberösterreich unterstützt die Installation von Wärmepumpen auf verschiedenen Ebenen, wodurch Privatpersonen, Unternehmen, Vereine und Gemeinden von verschiedenen Fördermöglichkeiten profitieren können. Hier erfahren Sie, welche Fördermaßnahmen für Sie relevant sind.
Förderung von Wärmepumpen in Oberösterreich
In Oberösterreich können Privatpersonen als auch Unternehmen, Vereine und Gemeinden gleichermaßen von den Förderungsaktionen des Landes profitieren. Seit der Einführung der Aktion 'Adieu Öl' im Jahr 2021 sind Ölheizungen beim Heizungstausch nicht mehr gestattet. Das Ziel ist, bis 2035 gänzlich auf Ölheizungen zu verzichten. Die Maßnahmen zur Förderung klimafreundlicher Heizmethoden mit Wärmepumpen haben wir im Folgenden nach Zielgruppen gegliedert.
1. Privatpersonen: Heizkesseltausch
Für den Einbau einer elektrisch betriebenen Heizungs-Wärmepumpe in Bestandsgebäuden können Sie das “Förderprogramm für Wärmepumpen, Fernwärmeanschlüsse und thermische Solaranlagen” nutzen. Dazu muss das Wohnhaus als Hauptwohnsitz angemeldet sein und es dürfen sich nicht mehr als 2 Wohneinheiten im Haus befinden. Anträge können bis zum 31. Dezember 2026 gestellt werden oder solange bis die Fördermittel ausgeschöpft sind. Nicht gefördert werden Anlagen in Neubauten.
Wie hoch ist der Förderbetrag?
Die Förderung wird als einmalig, nicht rückzahlbarer Zuschuss an Privatpersonen ausgezahlt. Bei Installation einer Luft-Wasser-Wärmepumpe erhalten Sie bis zu 1.700 Euro. Für eine Erdwärme- oder Wasser-Wasser Wärmepumpe bekommen Sie maximal 2.800 Euro. Außerdem kann die Entsorgung des alten Heizsystems zusätzlich bis zu 1.000 Euro bringen.
- Was wird gefördert?
Heizkesseltausch, Austausch eines fossilen Wärmeerzeugers durch z.B. eine Wärmepumpe
- Wer kann die Förderung beantragen?
Privatpersonen
- Wie hoch ist die Förderung?
Einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss, Luft-Wasser: max. 1700 Euro, Erdwärme oder Wasser-Wasser: max. 2800 Euro, maximal 50% der förderungsfähigen Nettokosten
- Welche Anforderungen gibt es?
Hauptwohnsitz mit maximal 2 Wohneinheiten, nur in bestehenden Wohngebäuden (keine Neubauten), diverse technische Voraussetzung; muss entweder an PV-Anlage gekoppelt sein, mit einer Solarthermie-Anlage kombiniert werden oder mit 100% erneuerbaren Energieträgern betrieben werden
- Fristen
Antragstellung bis 31.12.2026 oder bis zur Ausschöpfung der Fördermittel möglich
- Nützliche Links
Offizielle Webseite Land Oberösterreich, Infoblatt, Online Beantragung
2. Unternehmen/Vereine: Wärmepumpen kleiner als 100 kW thermische Leistung
Das Land Österreich will durch die Förderung die Nutzung von Wärmepumpen in Industrie und Gewerben stärken. Wenn Sie als Unternehmen eine Wärmepumpe mit einer thermischen Leistung von unter 100 kW installieren lassen und es sich dabei nicht um eine Luftwärmepumpe handelt, dann haben Sie die Möglichkeit gefördert zu werden. Der Förderungsantrag muss nach der Installation gestellt werden, jedoch spätesten 6 Monate nach der Rechnungslegung.
Wie hoch ist der Förderbetrag?
Bei einer Erstanschaffung oder dem Austausch einer nicht-fossilen Anlage, erhalten Sie 20 % der zu beantragenden Bundesförderung. Bei einem Altanlagen-Tausch können Sie sogar mit 30 % der Bundesförderung rechnen. Zusätzlich kann von einem Effizienzbonus Gebrauch gemacht werden (100 Euro je % über dem Basiswert).
- Was wird gefördert?
Austausch alter Heizungsanlagen mit Wärmepumpen oder Neu-Anlagen mit < 100 kW thermischer Leistung
- Wer kann die Förderung beantragen?
Unternehmen, Vereine
- Wie hoch ist die Förderung?
30% der Bundesförderung „Raus aus Öl und Gas“ bei Tausch fossiler Heizanlage oder 20 % bei Tausch nicht-fossiler Anlage + Effizienzbonus möglich
- Welche Anforderungen gibt es?
keine Luftwärmepumpen, nicht mit anderen Landesförderungen kombinierbar, Strom für den Betrieb der Wärmepumpe muss aus erneuerbaren Energieträgern kommen
- Fristen
Antragstellung vor Umsetzung der Maßnahme, jedoch spätestens 6 Monate nach der Rechnungslegung,bis 31.12.2026 oder bis zur Ausschöpfung der Fördermittel
- Nützliche Links
3. Unternehmen/Vereine: Wärmepumpen größer gleich 100 kW thermische Leistung
Auch für größere Anlagen (Wärmepumpen, mit einer thermischen Leistung größer oder gleich 100 kW) unterstützt das Land Österreich Unternehmen und Vereine mit Fördermitteln. Entscheidender Unterschied ist, dass der Antrag vor Beginn der Auftragserteilung gestellt werden muss. Ansonsten sind die Bestimmungen ähnlich wie bei den Anträgen für kleinere unternehmerisch genutzte Wärmepumpenanlagen. Der Antrag kann bis zum 31. Dezember 2026 oder bis die Fördermittel erschöpft sind, gestellt werden.
Wie hoch ist der Förderbetrag?
Für die erstmalige Anschaffung oder den Austausch einer nicht-fossilen Heizanlage können Sie von einer Förderung des Bundes in Höhe von 20 % profitieren. Wenn Sie eine bestehende Anlage durch eine neue ersetzen, erhöht sich dieser Zuschuss sogar auf 30 % der Bundesförderung. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, einen Effizienzbonus zu erhalten, der Ihnen für jeden Prozentpunkt über dem Basiswert einen Bonus von 100 Euro gewährt.
- Was wird gefördert?
Austausch alter Heizungsanlagen mit Wärmepumpen oder Neu-Anlagen mit ≥100 kW thermischer Leistung
- Wer kann die Förderung beantragen?
Unternehmen, Vereine
- Wie hoch ist die Förderung?
30% der Bundesförderung „Raus aus Öl und Gas“ bei Tausch fossiler Heizanlage oder 20 % bei Tausch nicht-fossiler Anlage + Effizienzbonus möglich
- Welche Anforderungen gibt es?
keine Luftwärmepumpen, nicht mit anderen Landesförderungen, Strom für den Betrieb der Wärmepumpe muss aus erneuerbaren Energieträgern kommen kombinierbar
- Fristen
Antragstellung nach Umsetzung der Maßnahme, jedoch spätestens 6 Monate nach der Rechnungslegung, bis 31.12.2026 oder bis zur Ausschöpfung der Fördermittel
- Nützliche Links
4. Gemeinden: Wärmepumpenförderung
Die Förderung ist ein Anreiz für Gemeinden, um als Vorbilder für Energieeffizienz und Klimaschutz, eigene Gebäude mit Wärmepumpen auszustatten. Die Förderung gilt nur für Bestandsgebäude und nicht für Neubauten oder umfassende Sanierungen. Die Antragstellung erfolgt zeitgleich mit dem Antrag zur Bundesförderung.
Wie hoch ist der Förderbetrag?
Die Basisförderung beläuft sich auf 80 % der Bundesförderung und kann mit Zuschlägen aufgestockt werden. So können zum Beispiel Gemeinden, deren aktuelle Finanzkraftkopfquote einen Wert von 1.000 Euro unterschreitet, mit zusätzlichen 10 % rechnen. Kliimabündnis-EGEM-Gemeinden können ebenfalls einen 10 % Zuschlag erhalten.
- Was wird gefördert?
Gemeinden, die eigene Gebäude mit Wärmepumpen zur Heizwärme- und Warmwasserversorgung ausstatten
- Wer kann die Förderung beantragen?
Gemeinden
- Wie hoch ist die Förderung?
80 % der Bundesförderung (Zuschläge möglich)
- Welche Anforderungen gibt es?
Keine Luftwärmepumpen, keine Neubauten
- Fristen
Antragstellung vor Umsetzung der Maßnahme, bis 31.12.2026 oder bis zur Ausschöpfung der Fördermittel
- Nützliche Links